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AGB

Aviatefinder – Recht & Compliance (Web + App)

Masterdokument für Inhalte, Klauseln und Umsetzungsleitfaden.

Inhalt

1) Kurzüberblick & Geltungsbereich. 3

2) Über uns. 3

3) Allgemeine Geschäftsbedingungen. 3

4) Datenschutzerklärung. 4

5) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Aviatefinder (DE) 4

§ 1 Registrierung. 4

§ 2 Leistungen von Aviatefinder. 5

§ 3 Anbieten einer Mitfluggelegenheit. 5

§ 4 Buchung und Veränderung des Angebotes einer Mitfluggelegenheit. 6

§ 5 Absage von Mitfluggelegenheiten und Nichterscheinen. 6

§ 6 Vermittlungsprovision. 7

§ 7 Zahlungsvorgänge. 7

§ 8 Ergänzende Pflichten und Rechte. 7

§ 10 Konfliktlösung. 9

§ 11 Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages, Prüfung von Mitflugangeboten und Speicherung von Bewertungen. 9

§ 12 Gewährleistung/Haftung. 10

§ 13 Datenschutzrechtliche Einwilligung. 11

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. 11

6) Zusätzliche App-/Plattform-Klauseln (zur Ergänzung der AGB) 12

§ 15 Zahlungsdienst/PSP-Klarstellung. 12

§ 16 Rückerstattungen. 12

§ 17 Digitale Dienste/Moderation (DSA-Konformität) 12

§ 18 Freiwilliges Flight-Monitoring (Opt-in) 12

§ 19 Pilotenzusicherungen & Versicherung. 13

§ 20 Verbraucherinformationen / Widerruf / ODR / VSBG.. 13

§ 21 App-Berechtigungen & Zustimmungen. 13

§ 22 Kein Reiseveranstalter / keine Pauschalreise. 13

§ 23 Minderjährige, Gefahrgut, Gepäck. 13

§ 24 Verfügbarkeit/Technik & Datenaufbewahrung. 14

§ 25 App-Store-Hinweise. 14

7) EASA-Sicherheitscharta – Veröffentlichungspflichten. 14

A) Verhaltenskodex für Piloten (DE und ENG) 14

B) Pilot Code of Conduct (DE und ENG) 19

C) Verhaltenskodex für Passagiere (DE und ENG) 23

E) Pilot Pre-Flight Checklist (DE) 28

F) Guidance „Passenger Handling“ (DE – Auszug) 34

9) Impressum.. 40

 

 

 

1) Kurzüberblick & Geltungsbereich

Dieses Dokument bündelt alle rechtlich relevanten Texte und Vorgaben für Aviatefinder (Web & App):

  • Öffentliche Texte (About Us, Terms/Privacy Links)

  • AGB inkl. App-spezifischer Ergänzungen (DSA/PSP/Refund/Monitoring etc.)

  • EASA-Sicherheitscharta: Kodizes, Checklisten, Passagier-Handling

2) Über uns

Aviatefinder ist eine unabhängige Mitflugplattform, die Privatpiloten und Passagiere für Kostenteilungsflüge verbindet – transparent, sicher und in voller Übereinstimmung mit dem europäischen Luftfahrtrecht.

Unsere Mission ist es, die Allgemeine Luftfahrt zugänglicher zu machen und dabei höchste Standards in Sicherheit, Vertrauen und Transparenz zu wahren. Wir bekennen uns zu den Grundsätzen der EASA-Sicherheitscharta für nichtgewerbliche Flüge mit Leichtflugzeugen und stellen sicher, dass alle gelisteten Flüge die Kostenteilungsregeln gemäß EU-Verordnung Nr. 965/2012 einhalten.

Was Aviatefinder auszeichnet:
• Flüge werden strikt auf Kostenteilungsbasis und ohne Gewinn durchgeführt
• Vollständige Konformität mit den EU-Sicherheitsvorschriften
• Klarer Verhaltenskodex für Piloten und Passagiere
• Eine wachsende Community leidenschaftlicher Luftfahrt-Enthusiasten

Wir glauben, dass Fliegen ein gemeinsames Erlebnis sein sollte – basierend auf Freiheit, Respekt und Verantwortung.

➡ Learn more at www.Aviatefinder.com

3) Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Dienstleistungen und Buchungen, die über Aviatefinder getätigt werden, unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir operieren gemäß der EU-Verordnung Nr. 965/2012 und ermöglichen ausschließlich private, nicht-kommerzielle Flüge auf Kostenbeteiligungsbasis. Aviatefinder fungiert ausschließlich als technischer Vermittler und ist kein Beförderungsunternehmen. Jeder Flugvertrag wird direkt zwischen dem Piloten und dem Passagier geschlossen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben, bevor Sie einen Flug buchen oder anbieten.
➡ Vollständige AGB hier einsehen: https://www.Aviatefinder.com/agb

4) Datenschutzerklärung

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst. Aviatefinder verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO. Unsere Datenschutzerklärung erläutert, wie wir Ihre Daten erfassen, verwenden und schützen, wenn Sie unsere Plattform oder mobile App nutzen, und beschreibt Ihre Rechte.
➡ Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://www.Aviatefinder.com/datenschutzerklaerung

5) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Aviatefinder (DE)

Präambel

  1. Das interaktive Onlineportal Aviatefinder wird von der Aviatefinder UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend als „Aviatefinder“ bezeichnet) betrieben. Es hat die technische Vermittlung von Mitfluggelegenheiten auf Selbstkostenbasis nach Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/2012 durch die Anbieter der Mitfluggelegenheiten (nachfolgend als „Piloten“ bezeichnet) an die Nutzer der Plattform (nachfolgend als „Mitflieger“ bezeichnet) zum Gegenstand.

  2. Aviatefinder ermöglicht den Zugang und die Nutzung der Mitflugplattform auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Aviatefinder als Betreiber der Mitflugplattform und den für die Mitflugplattform registrierten Piloten und Mitfliegern.

§ 1 Registrierung

  1. Die Möglichkeiten, auf Aviatefinder Mitfluggelegenheiten anzubieten, stehen jedem Piloten und Mitflieger (nachfolgend als „registrierte Nutzer“ bezeichnet) nach erfolgreicher Registrierung für einen Zugang bei Aviatefinder offen. Die Registrierung erfolgt in dem hierfür eingerichteten Anmeldeportal bzw. bei Buchung eines Fluges oder bei Aufgabe eines Fluggesuches unter vollständiger und richtiger Angabe der dort als verpflichtend gekennzeichneten Daten.

  2. Eine Registrierung setzt die Eingabe der zur Registrierung erforderlichen Daten sowie das Einverständnis mit der Geltung dieser AGB voraus. Jeder Nutzer darf sich nur einmal gleichzeitig registrieren. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung besteht nicht.

  3. Mit erfolgreicher Registrierung kommt ein Vertrag zwischen Aviatefinder und den registrierten Nutzern zustande, der die Nutzung von Aviatefinder zum Gegenstand hat („Nutzungsvertrag“). Der Inhalt des Nutzungsvertrages ergibt sich aus diesen AGB.

§ 2 Leistungen von Aviatefinder

  1. Aviatefinder stellt eine unabhängige Mitflugplattform bereit. Die Mitflugplattform ermöglicht allen Mitfliegern, nach Mitfluggelegenheiten der Piloten zu suchen und diese zum Zwecke des Mitflugs zu kontaktieren.

  2. Die Leistung von Aviatefinder beschränkt sich dabei auf eine rein technische Vermittlungstätigkeit durch das Betreiben der Plattform, auf welcher die registrierten Benutzer miteinander Verträge über einen gemeinsamen Flug abschließen können.

  3. Ein Vertrag über einen konkreten Mitflug kommt deswegen allein zwischen Pilot und Mitflieger zustande.

  4. Zur Leistung von Aviatefinder gehört die abschließende Ermittlung der durch die Mitflieger zu tragenden Anteile an den Selbstkosten des Flugs und der insbesondere daraus resultierenden Auszahlung an den Piloten. Um diese beschriebenen Leistungen erbringen zu können, empfängt und verwaltet Aviatefinder die von Mitfliegern vorab eingezahlten Geldbeträge. Die Leistungserbringung von Aviatefinder endet mit der Auszahlung der dem Piloten zustehenden Zahlungen der Mitflieger bzw. der Rückzahlung überschüssiger Einzahlungsbeträge.

  5. Die Registrierung auf Aviatefinder und die Suche nach Mitfluggelegenheiten ist für die Piloten und Mitflieger kostenfrei.

§ 3 Anbieten einer Mitfluggelegenheit

  1. Die Veröffentlichung einer Mitfluggelegenheit durch den Piloten stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitflugvertrages zwischen dem Piloten und dem Mitflieger dar, wobei für den Piloten ein jederzeitiges, kostenfreies Rückzugsrecht besteht. Inhalt des Angebots zum Mitflug (Datum und Zeit des Flugs, Abflugs- und Landeort, Preis, Anzahl freier Plätze, etc.) werden dabei bei der Einstellung des Angebots vom Piloten vorgegeben.

  2. Werden keine besonderen Absprachen getroffen, umfasst das Angebot die Beförderung der ausgewählten Anzahl von Personen ohne Gepäckstücke und sonstige Gegenstände, die über den konkreten Sitzplatz des oder der Mitflieger hinaus Stauraum im Flugzeug in Anspruch nehmen würden oder mit deren Beförderung der Mitflieger aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstands nicht ohne Weiteres rechnen darf, insbesondere wenn es sich um gesetzlich verbotene oder gefährliche Gegenstände (insbesondere Gefahrgut) handelt oder der Gegenstand Pilot, Mitflieger oder das Flugzeug beeinträchtigen könnte. Der Pilot kann davon abweichende, konkretere Angaben im Angebot machen, die Vorrang vor dieser allgemeingültigen Regelung haben.

§ 4 Buchung und Veränderung des Angebotes einer Mitfluggelegenheit

  1. Die Annahme des Angebots (nachfolgend als „Buchung“ bezeichnet) erfolgt durch die Betätigung des Buttons „Jetzt zahlen“.

  2. Pilot und Mitflieger können den Inhalt des Mitflugvertrages nach Buchung, jedoch vor dem Flug, einvernehmlich ändern oder konkretisieren. Eine etwaige Änderung hat jedoch keinen Einfluss auf die Provision von Aviatefinder. Diese berechnet sich stets nach dem im Mitflugangebot angegebenen Beitrag zu den Flugkosten.

§ 5 Absage von Mitfluggelegenheiten und Nichterscheinen

  1. Mitflieger können den Mitflug über die entsprechende Funktion auf der Mitflugplattform absagen. Aviatefinder zahlt die eingezahlten Geldbeträge vollständig zurück.

  2. Soweit nicht anderweitig vorgesehen, ist die Absage ohne Angabe eines Grundes möglich. Aviatefinder wird die Absage an den Piloten beziehungsweise Mitflieger weiterleiten.

  3. Sollte bei einer Reservierung mit Online-Zahlung eine Zahlungsstörung auftreten (z.B. unzureichende Kontodeckung), ermächtigt der Pilot Aviatefinder, der Reservierung in seinem Namen zu widersprechen und die entsprechenden Plätze wieder freizugeben.

  4. Wird der Flug nicht gemäß Abs. 1 und 2 vor dem hinterlegten Flugbeginn abgesagt, sind Pilot und Mitflieger verpflichtet, 30 Minuten am vereinbarten Abflugsort aufeinander zu warten.

  5. Der Pilot kann ein Mitflugangebot, das noch nicht in Anspruch genommen wurde, jederzeit zurückziehen. Liegen bereits Reservierungen vor, muss ein wichtiger Grund für die Absage angegeben und die Mitflieger unverzüglich informiert werden. Aviatefinder wird die eingezahlten Beträge vollständig zurückzahlen.

  6. Im Falle eines Nichterscheinens des Piloten veranlasst Aviatefinder eine vollständige Rückzahlung der eingezahlten Beträge an die Mitflieger. Der Mitflieger hat das Nichterscheinen des Piloten innerhalb von 72 Stunden nach dem vorgesehenen Abflugtermin über die dafür vorgeseene Funktion auf der Plattform anzuzeigen. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Piloten sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Regelung.

§ 6 Vermittlungsprovision

  1. Für die Vermittlung einer Mitfluggelegenheit erhält Aviatefinder von den Mitfliegern eine Provision in Form eines Prozentanteils an der im Angebot angegebenen Kostenbeteiligung pro Sitzplatz, mindestens jedoch eine von der Art des Flugs abhängige Mindestprovision.

  2. Aviatefinder informiert die registrierten Nutzer über die Höhe der anfallenden Provisionen im Rahmen des Erstellungsvorgangs für die jeweilige Mitfluggelegenheit und im Buchungsvorgang.

§ 7 Zahlungsvorgänge

  1. Für die Onlinezahlung der Flugkosten steht dem Mitflieger die Zahlung mit PayPal zur Verfügung. Aviatefinder behält sich vor, weitere Zahlungsmethoden einzuführen oder bestehende abzuschaffen. Die Onlinezahlungsmethoden können je nach Land unterschiedlich sein. In Bezug auf die Zahlungsoptionen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Payment Providers („Zahlungsdiensteanbieter“), die im Rahmen des Bezahlprozesses eingesehen werden können. Aviatefinder stellt insoweit nur die Schnittstelle zu den Angeboten der Zahlungsdiensteanbieter zur Verfügung.

  2. Der Zahlungsdiensteanbieter nimmt je nach der ausgewählten Zahlungsart unterschiedliche Aufgaben zur Vorbereitung der Auszahlung der Beträge oder die Auszahlung selbst vor.

  3. Aviatefinder zieht die Geldbeträge vom Mitflieger ein und leitet diese nach dem Flug und der Erfassung der Selbstkosten in der Plattform, abzüglich der Provision sowie insbesondere entsprechend den gesetzlichen Regelungen für private Selbstkostenflüge gemäß Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/2012, als Kostenbeteiligung an den Piloten weiter.

  4. Ergibt sich zur Wahrung des Selbstkostencharakters die Notwendigkeit zur Rückzahlung eines Teils der Flugkosten gegenüber einzelnen Mitfliegern, so erfolgt diese Rückzahlung durch Ausstellung eines Gutscheins, welcher für alle kostenpflichtigen Leistungen von Aviatefinder verwendet werden kann. Eine Auszahlung des Gutscheinsbetrages [JE1] ist ausgeschlossen.

§ 8 Ergänzende Pflichten und Rechte

  1. Die registrierten Nutzer verpflichten sich, die bei der Registrierung und bei der Nutzung von Aviatefinder angegebenen Daten, insbesondere Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Handynummer und gegebenenfalls Bank- und weitere Kontaktdaten stets aktuell zu halten. Dies beinhaltet die Pflicht, Aviatefinder unverzüglich über Änderungen der Daten zu informieren beziehungsweise diese im Nutzerkonto zu aktualisieren. Weiterhin sind sie verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu tätigen und insbesondere ihre Identität nicht zu verschleiern.

  2. Die registrierten Nutzer sind verpflichtet, keinem Dritten den Zugang zum Nutzerbereich des Angebots über ihre Zugangsdaten zu gewähren und nur ein Nutzerkonto ausschließlich in ihrem Namen zu erstellen und zu verwenden. Dritte ohne deren Wissen und Einverständnis auf Aviatefinder zu registrieren ist ebenso wenig gestattet wie die Veröffentlichung von Beiträgen oder Inhalten in deren Namen.

  3. Die auf der Mitflugplattform veröffentlichten Informationen dürfen nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Den registrierten Nutzern ist es insbesondere nicht gestattet, in Mitflugangeboten oder in der Kommunikation untereinander auf kommerzielle Angebote anderer Unternehmen hinzuweisen (beispielsweise Werbebotschaften, die als Mitfluggelegenheiten getarnt sind). Die Kontaktaufnahme mit anderen Benutzern (sowohl über das integrierte Messaging-System als auch über E-Mail oder andere Kommunikationsformen) ist einzig zur Vereinbarung von Mitflügen zulässig. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro an Aviatefinder zu zahlen.

  4. Alle Nutzer von Aviatefinder sind verpflichtet, bei der Nutzung der Webseite das jeweils geltende Recht zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot der Veröffentlichung beleidigender, unwahrer, gewaltverherrlichender, jugendgefährdender, rassistischer oder pornographischer Inhalte sowie das Verbot der Veröffentlichung von rechtlich geschütztem geistigem Eigentum.

  5. Das kommerzielle Anbieten von Mitfluggelegenheiten ist untersagt. Kommerzielle Flüge sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Pilot diese mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet. Auf Aviatefinder dürfen lediglich Flüge nach dem Selbstkostenprinzip gemäß Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/2012 angeboten werden.

  6. Piloten und Mitflieger verpflichten sich durch die Registrierung auf Aviatefinder sowie durch das Einstellen eines konkreten Mitflugangebots, die ihnen überlassenen Informationen und Funktionen der Plattform nicht dazu zu nutzen, eine Vermittlung außerhalb des Angebots von Aviatefinder zu erhalten. Aviatefinder behält es sich bei Bekanntwerden derartiger Umgehungsmaßnahmen ausdrücklich vor, gegenüber den Beteiligten Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

  7. Mit dem Einstellen von Informationen im Rahmen von Mitfluggelegenheiten räumt der Pilot Aviatefinder ein auf die Verwendung im Zusammenhang mit der Plattform und den Vertragszweck beschränktes, widerrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Informationen ein. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des Vertragszwecks von der Rechteeinräumung die Darstellung der Informationen im Rahmen von Partnerprogrammen und damit auf Angeboten Dritter umfasst ist. Aviatefinder verpflichtet alle Betreiber solcher Partnerprogramme, die Informationen ausschließlich temporär zur Anzeige im Angebot zu nutzen und nicht dauerhaft zu speichern.

  8. Jeder Nutzer hat hinsichtlich der von ihm verwendeten Inhalte und Materialien sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt Aviatefinder von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der von ihm eingestellten Inhalte und Materialien oder wegen des Nutzerverhaltens gegenüber Aviatefinder erhoben werden, einschließlich der dadurch verursachten angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10 Konfliktlösung

  1. Sollte es bei der Vereinbarung beziehungsweise der Vermittlung oder der Durchführung von Mitfluggelegenheiten über Aviatefinder oder der Bewertung einzelner Nutzer zu Konflikten kommen, können die Nutzer sich über die zur Verfügung stehenden Kommunikationswege an Aviatefinder wenden. Aviatefinder stellt den Nutzern eine Konfliktbearbeitung zur Verfügung. Dabei entscheidet Aviatefinder Konfliktfälle nach eigenem Ermessen unter Abwägung der Interessen aller beteiligten Nutzer sowie gegebenenfalls beteiligter Dritter und unter Berücksichtigung anerkannter Verhaltensregeln und Erfahrungsgrundsätze. Diese Möglichkeit zur Konfliktlösung hat allerdings keinen rechtsverbindlichen Charakter. Aviatefinder verpflichtet sich überdies nicht dazu, Konfliktfälle in jedem Fall aufzuklären.

  2. Sowohl Pilot als auch Mitflieger sind dazu verpflichtet, sich bestmöglich an der Aufklärung eines Konfliktfalles zu beteiligen. Hierzu gehört insbesondere auch, Rückfragen von Aviatefinder innerhalb angemessener Frist wahrheitsgemäß zu beantworten.

§ 11 Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages, Prüfung von Mitflugangeboten und Speicherung von Bewertungen

  1. Die Registrierung und der damit entstandene Nutzungsvertrag werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sowohl der Pilot als auch Aviatefinder sind jederzeit berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung ordentlich zu kündigen.

  2. Aviatefinder ist ferner berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein Pilot oder Mitflieger durch gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Beiträge auf der Mitflugplattform auffällt, anderweitig gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt oder durch eine Vielzahl negativer Bewertungen (in der Regel 10) auffällt. In geeigneten Fällen wird Aviatefinder vor Kündigung des Nutzungsvertrages eine Ermahnung aussprechen.

  3. Unbeschadet einer Möglichkeit zur Kündigung des Nutzungsvertrages behält sich Aviatefinder in den unter Abs. 2 genannten Fällen vor, den Piloten oder Mitflieger, auch mit sofortiger Wirkung, von einem oder mehreren Diensten des Angebots auszuschließen, Piloten oder Mitflieger unter Berücksichtigung aller Aviatefinder bekannten Umstände eine angemessene Bewertung zu vergeben und/oder einen Account lediglich vorübergehend zu deaktivieren.

  4. Aviatefinder ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, allerdings unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Betroffenen, hinsichtlich einzelner Mitflugangebote oder sonstigen Veröffentlichungen besondere Maßnahmen zu treffen, soweit diese zur Wahrung der Interessen anderer Nutzer, Aviatefinder oder Dritter erforderlich und angemessen sind. Dazu gehören insbesondere auch die Löschung eines Flugangebots, die Löschung von Nachrichten und die Löschung von Bewertungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt oder droht. Das Recht zur Kündigung nach Abs. 1 und 2 bleibt hiervon unberührt.

  5. Vorhandene Flugdaten und Bewertungen werden nach Beendigung des Nutzungsvertrags nur noch in anonymisierter Form von Aviatefinder gespeichert.

§ 12 Gewährleistung/Haftung

  1. Aviatefinder gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb beziehungsweise die ununterbrochene Nutzbarkeit oder Erreichbarkeit der Mitflugplattform, da Störungen des Servers oder Schwankungen in der Qualität des Zugangs zur Mitflugplattform technisch nicht auszuschließen sind.

  2. Aviatefinder ist als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nicht dazu verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten Informationen seiner Nutzer zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Handlungen hinweisen. Sollte Aviatefinder allerdings positive Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, prüft Aviatefinder den Sachverhalt und entfernt beziehungsweise sperrt die rechtswidrigen Inhalte unverzüglich.

  3. Aviatefinder übernimmt keinerlei Gewähr für die Einhaltung aller Bestimmungen des Luftverkehrsrechts, gleich ob national, europäisch oder international. Die Einhaltung der Bestimmungen der einschlägigen Normen obliegt ausschließlich dem Piloten. Aviatefinder übernimmt insofern lediglich eine Haftung dafür, dass der Pilot auf Grundlage der übermittelten Informationen zu den Flugkosten keinen Gewinn erwirtschaftet.

  4. Durch die Rolle von Aviatefinder als reiner Vermittler von Mitfluggelegenheiten ist insbesondere jegliche Haftung für Schäden aus der Durchführung des Fluges selbst ausgeschlossen. Die Haftung von Aviatefinder ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Aviatefinder beruhen.

  5. Im Übrigen haftet Aviatefinder nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13 Datenschutzrechtliche Einwilligung

Der Nutzer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten in dem im Folgenden genannten Rahmen über den Vertragszweck hinaus verarbeitet werden:

  1. Anzeige von Nutzerdaten: Aviatefinder speichert und veröffentlicht die vom Piloten im Registrierungsprozess oder danach eingegebenen personenbezogenen Daten auch dazu, um bisher nicht registrierte Nutzer sowie nicht eingeloggte Mitflieger über das aktuelle Angebot an Mitfluggelegenheiten zu informieren. Zu diesem Zweck zeigt Aviatefinder die folgenden Daten der Nutzer auch unregistrierten oder nicht eingeloggten Nutzern auf der Mitflugplattform an: Name, Foto, Alter, Heimatflughafen, angebotene Flüge des Nutzers.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen des Kollisionsrechts. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder zum Teil unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  3. Aviatefinder behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser AGB nach dem nachstehenden Verfahren zu ändern, wenn durch Veränderungen, die weder von Aviatefinder veranlasst worden sind, noch von Aviatefinder beeinflusst werden können, das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unerheblichem Maß gestört wird. Solche Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung sowie die Einführung neuer technischer Funktionen. Solche Veränderungen sind insbesondere: Gesetzesänderungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und wesentliche Veränderungen der Marktverhältnisse. Auch die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sowie etwaige Vertragslücken können Aviatefinder zur Veränderung der AGB berechtigen, wenn dies dazu führt, dass Schwierigkeiten bei der Durchführung des Nutzungsvertrages auftreten. Aviatefinder wird die Änderungen der AGB dem Nutzer per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als mit dem Nutzer vereinbart. Auf diese Frist wird der Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB innerhalb von sechs (6) Wochen, bleibt Aviatefinder berechtigt, den Nutzungsvertrag gemäß § 11 zu kündigen.

6) Zusätzliche App-/Plattform-Klauseln (zur Ergänzung der AGB)

§ 15 Zahlungsdienst/PSP-Klarstellung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider, PSP) auf einem separaten Treuhand-/Sammelkonto. Aviatefinder erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des ZAG/der PSD2, verwahrt keine Kundengelder im eigenen Namen und ist nicht Vertragspartner des Zahlungsdienstvertrags.

§ 16 Rückerstattungen

Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg. Ein Gutschein wird nur eingesetzt, wenn der Nutzer dem zustimmt oder eine Auszahlung technisch nicht möglich ist.

§ 17 Digitale Dienste/Moderation (DSA-Konformität)

  1. Nutzer können rechtswidrige oder regelwidrige Inhalte über impressum@aviatefinder.com melden (Notice-and-Action). Aviatefinder prüft Meldungen zeitnah, informiert Betroffene über Entscheidungen (inkl. Begründung) und bietet ein internes Beschwerdeverfahren an.

  2. Kriterien für Ranking/Sortierung von Angeboten: [z. B. Aktualität, Entfernung, Preis-/Kostenanteil, Bewertungen, Relevanz]. Sonderkennzeichnungen (gesponsert/Partner) werden klar ausgewiesen.

  3. Sanktionen bei Verstößen: Verwarnung, Herabstufung, (temporäre) Sperre, Löschung von Inhalten/Accounts; Begründung und Rechtsbehelf werden mitgeteilt.

§ 18 Freiwilliges Flight-Monitoring (Opt-in)

Piloten können freiwillig am Flight-Monitoring teilnehmen. Erfasste Daten: Start-/Landezeit, Route/Positionsereignisse, Flugdauer, Flugzeugmuster. Zweck: Sicherheitsanalyse, Qualitätsverbesserung, Community-Trust. Speicherdauer: 24 Monate. Weitergabe nur aggregiert/anonymisiert oder bei gesetzlicher Pflicht/behördlicher Anordnung.

§ 19 Pilotenzusicherungen & Versicherung

Der Pilot bestätigt vor Einstellung eines Angebots: gültige Lizenz & Medical, erforderliche Berechtigungen (z. B. VFR/IFR, Class/Type), Versicherungsschutz mit Passagierbeförderung, Lufttüchtigkeit & Weight/Balance/Performance geprüft; PIC-Entscheidungsgewalt, Beförderung kann jederzeit aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.

§ 20 Verbraucherinformationen / Widerruf / ODR / VSBG

  1. Sofern anwendbar, besteht kein Widerrufsrecht bei zeitgebundenen Freizeit-/Beförderungsleistungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Andernfalls gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.

  2. EU-ODR-Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ .

  3. Aviatefinder ist (nicht) bereit und (nicht) verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 21 App-Berechtigungen & Zustimmungen

Die App nutzt Standort, Push-Mitteilungen und ggf. Speicher-/Kamera-Zugriff ausschließlich zu folgenden Zwecken: Navigation zu Flugplätzen, Statusbenachrichtigungen, Upload von Dokumenten (z. B. Lizenzen), Bild-Upload für Profile. Berechtigungen können in den Geräteeinstellungen jederzeit widerrufen werden. AGB/Datenschutz/Kodizes werden im Onboarding und vor Buchung per Checkbox bestätigt.

§ 22 Kein Reiseveranstalter / keine Pauschalreise

Aviatefinder ist kein Reiseveranstalter; es werden keine Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 angeboten. Aviatefinder vermittelt ausschließlich private Selbstkostenflüge zwischen Nutzern.

§ 23 Minderjährige, Gefahrgut, Gepäck

Beförderung Minderjähriger nur mit Einwilligung bzw. in Begleitung Erziehungsberechtigter. Gefahrgut/illegale Gegenstände sind ausgeschlossen. Gepäck-/Gewichtsgrenzen und Sitzplatzbeschränkungen sind einzuhalten; der Pilot kann Gepäck aus Sicherheitsgründen ablehnen.

§ 24 Verfügbarkeit/Technik & Datenaufbewahrung

Keine Zusage für bestimmte Verfügbarkeiten/SLA; Wartungsfenster sind möglich. Datensicherung gemäß Stand der Technik. Lösch- und Aufbewahrungsfristen: Konto- & Profildaten bis zur Löschung, Transaktions-/Buchungsdaten nach gesetzlichen Fristen, Monitoringdaten gemäß § 18.

§ 25 App-Store-Hinweise

Apple Inc. und Google LLC sind keine Vertragspartner der über Aviatefinder geschlossenen Verträge. Anbieter: Aviatefinder UG (haftungsbeschränkt), Kuhnkestraße 6, 24118 Kiel, Deutschland, impressum@aviatefinder.com, XX-USt-ID. Rechtstexte sind in den Store-Einträgen verlinkt.

7) EASA-Sicherheitscharta – Veröffentlichungspflichten

A) Verhaltenskodex für Piloten (DE und ENG)

Aviatefinder Verhaltenskodex für Piloten

Einleitung

Bei Aviatefinder setzen wir uns dafür ein, dass alle über unsere Plattform durchgeführten Selbstkostenflüge den höchsten Sicherheitsstandards, der Transparenz und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dieser Verhaltenskodex für Piloten legt die Verantwortung und bewährten Verfahren fest, die jeder Pilot bei der Durchführung von Flügen über Aviatefinder einhalten muss. Durch die Befolgung dieser Richtlinien tragen wir gemeinsam zu einer sichereren und verantwortungsvolleren allgemeinen Luftfahrt bei.

Alle Piloten, die Aviatefinder nutzen, müssen die EU-Vorschriften einhalten, insbesondere die Regeln für Selbstkostenflüge gemäß Artikel 6(4a) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012. Dieses Dokument bietet einen Rahmen, um sicherzustellen, dass alle Piloten ihre Flüge mit Integrität, Professionalität und einer kompromisslosen Verpflichtung zur Sicherheit durchführen.

1. Autorität des Piloten

Der Pilot ist die einzige Autorität, die für alle Entscheidungen in Bezug auf den Flug und den Betrieb des Flugzeugs verantwortlich ist. Die Anwesenheit von Passagieren an Bord darf die Entscheidungsfindung des Piloten niemals beeinflussen. Die Sicherheit muss immer oberste Priorität haben. Piloten müssen die Passagiere darüber informieren, dass sie das Recht haben, den Flug jederzeit aus Sicherheitsgründen abzusagen.

2. Wetterbedingungen und Flugabsage

Schlechte Wetterbedingungen sind eine der Hauptursachen für Unfälle in der nichtkommerziellen allgemeinen Luftfahrt. Das Wetter kann sich schnell ändern, weshalb Piloten besonders vorsichtig sein müssen:

  • Am Tag vor dem Flug sollte der Pilot die Wettervorhersage überprüfen und Passagiere über mögliche Risiken oder die Möglichkeit einer Absage informieren.

  • Die endgültige Wetterbewertung vor dem Abflug muss bestätigen, dass die Bedingungen sicher für den Flug sind.

  • Die Erwartungen der Passagiere dürfen den Piloten niemals unter Druck setzen, einen Flug unter unsicheren Bedingungen durchzuführen.

3. Recht zur Verweigerung der Beförderung       

Der Pilot hat das uneingeschränkte Recht, die Beförderung eines Passagiers jederzeit aus sicherheits- oder betriebsbedingten Gründen abzulehnen, ohne eine weitere Begründung abgeben zu müssen.

4. Einhaltung der EU-Vorschriften für Selbstkostenflüge

Um die Einhaltung der EU-Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten:

  • Es dürfen nur direkte Flugkosten (Treibstoff, Landegebühren, Flugzeugmiete) unter allen Passagieren, einschließlich des Piloten, geteilt werden.

  • Flüge müssen strikt nichtkommerziell bleiben, ein Gewinn darf nicht erzielt werden.

  • Falls ein Flug nicht den Bestimmungen für Selbstkostenflüge entspricht, wird er als kommerzieller Flug eingestuft und unterliegt den entsprechenden Vorschriften für kommerzielle Luftfahrt.

5. Informationen über das Flugzeug

  • Der Pilot muss die Passagiere vor dem Flug über den Flugzeugtyp informieren.

  • Jede Änderung des Flugzeugtyps oder Modells muss unverzüglich mitgeteilt werden.

  • Das verwendete Flugzeug muss ordnungsgemäß gewartet und allen Sicherheits- und Regulierungsstandards entsprechen.

6. Verantwortung des Piloten und Versicherungsanforderungen

  • Der Flug wird unter der alleinigen Verantwortung des Piloten gemäß den Vorschriften für nichtkommerzielle Flüge durchgeführt.

  • Der Pilot muss sicherstellen, dass das Flugzeug durch eine gültige Passagierhaftpflichtversicherung abgedeckt ist.

  • Alle gesetzlichen und sicherheitsrelevanten Standards müssen vor dem Flug überprüft und bestätigt werden.

7. Passagierinformation und Komforteinschränkungen

  • Passagiere müssen darüber informiert werden, dass kleine Flugzeuge der allgemeinen Luftfahrt keine Toiletten an Bord haben.

  • Piloten sollten Passagiere entsprechend beraten und vor dem Flug eine grundlegende Sicherheitsunterweisung durchführen.

  • Sicherheitsanweisungen sollten die Nutzung von Sicherheitsgurten, Notfallverfahren und Kommunikationsrichtlinien während des Fluges umfassen.

Engagement für Sicherheit und Professionalität

Aviatefinder ist überzeugt, dass eine starke Sicherheitskultur entscheidend für den langfristigen Erfolg und das Ansehen der allgemeinen Luftfahrt ist. Durch die Einhaltung dieses Verhaltenskodex demonstrieren Piloten Professionalität und Verantwortungsbewusstsein und stellen sicher, dass sie EASA-Vorschriften sowie bewährte Verfahren im nichtkommerziellen Flugverkehr einhalten.

Wir schätzen das Engagement unserer Piloten, die höchsten Standards für Sicherheit und Transparenz aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung dieses Verhaltenskodex ist verpflichtend für alle Piloten, die Aviatefinder nutzen.

Falls Sie Fragen haben oder weitere Klarstellungen benötigen, wenden Sie sich bitte an den Aviatefinder-Support unter contact@Aviatefinder.com.

Aviatefinder – Sichere und verantwortungsbewusste Flugerlebnisse für alle

 

Aviatefinder Code of Conduct for Pilots

Introduction

At Aviatefinder, we are committed to ensuring that all cost-shared flights conducted through our platform adhere to the highest standards of safety, transparency, and regulatory compliance. This Code of Conduct for Pilots outlines the responsibilities and best practices that every pilot must follow when offering flights via Aviatefinder. By adhering to these guidelines, we collectively contribute to a safer and more responsible general aviation environment.

All pilots using Aviatefinder must comply with EU regulations, particularly those governing cost-shared flights under Article 6(4a) of Regulation (EU) No. 965/2012. This document provides a framework to ensure that all pilots operate their flights with integrity, professionalism, and an unwavering commitment to safety.

1. Authority of the Pilot

The pilot is the sole authority responsible for making all decisions concerning the flight and the operation of the aircraft. The presence of passengers on board must never influence the pilot’s decision-making process. Safety must always be the top priority. Pilots must clearly inform passengers that they have the right to cancel the flight at any time should safety concerns arise.

2. Weather Conditions and Flight Cancellation

Adverse weather conditions are a primary cause of accidents in non-commercial general aviation. Weather can change rapidly, and pilots must exercise caution:

  • The day before the flight, the pilot should check weather forecasts and inform passengers about any potential risks or the possibility of cancellation.

  • The final weather assessment before departure must confirm that conditions are safe for flight.

  • The presence of passengers and their expectations must never pressure the pilot into conducting a flight in unsafe conditions.

3. Right to Refuse Boarding

The pilot has the full right to refuse to board any passenger at any time, for any reason related to safety or operational constraints, without the need to provide further justification.

 

4. Compliance with EU Cost-Sharing Regulations

To ensure compliance with EU safety regulations:

  • Only direct flight costs (fuel, airfield charges, rental fees) may be shared among passengers, including the pilot.

  • Flights must remain strictly non-commercial, with no element of profit.

  • If a flight does not qualify as a cost-shared flight under EU regulations, it will be considered a commercial flight and subject to commercial air operation rules.

5. Aircraft Type and Information Disclosure

  • The pilot must inform passengers about the aircraft type before the flight.

  • Any changes to the aircraft type or model must be communicated immediately.

  • The aircraft must be properly maintained and meet all safety and regulatory standards.

6. Pilot Responsibility and Insurance Requirements

  • The flight is conducted under the sole responsibility of the pilot in accordance with non-commercial flight regulations.

  • The pilot must ensure that the aircraft is covered by a valid passenger liability insurance.

  • Regulatory and safety standards must be reviewed and confirmed before departure.

7. Passenger Information and Comfort Limitations

  • Passengers must be informed that small general aviation aircraft do not have toilets on board.

  • Pilots should advise passengers to plan accordingly and provide basic safety briefings before the flight.

  • Safety instructions should include seatbelt usage, emergency procedures, and communication guidelines during the flight.

Commitment to Safety and Professionalism

Aviatefinder believes that a strong safety culture is essential for the continued success and reputation of the general aviation community. By adhering to this Code of Conduct, pilots demonstrate professionalism and responsibility while ensuring compliance with EASA regulations and best practices in non-commercial flight operations.

We appreciate the dedication of our pilots in upholding the highest standards of safety and transparency. Compliance with this Code of Conduct is mandatory for all pilots using Aviatefinder.

If you have any questions or require further clarification, please contact Aviatefinder Support at contact@Aviatefinder.com.

Aviatefinder – Safe and Responsible Flying Experiences for All

B) Pilot Code of Conduct (DE und ENG)

Aviatefinder Leitfaden zur Passagierbetreuung für Piloten

Einleitung

Ein sicherer und reibungsloser Flug beginnt mit effektiver Kommunikation und Vorbereitung. Dieser Leitfaden bietet Piloten eine strukturierte Vorgehensweise für den Umgang mit Passagieren vor, während und nach einem Flug. Durch die Befolgung dieser Richtlinien stellen Piloten sicher, dass Passagiere gut informiert, komfortabel und sich ihrer Verantwortung bewusst sind – ein wichtiger Beitrag zur Flugsicherheit.

1. Direkt nach der Buchung eines Passagiers

📞 Erstkontakt

  • Den Passagier per Telefon oder Chat kontaktieren, um sich vorzustellen und die Kommunikation aufzubauen.

  • Die Flugdetails bestätigen, einschließlich Abflugzeit, Treffpunkt und erwarteter Wetterbedingungen.

⚠️ Aufklären über mögliche Flugabsagen

  • Den Passagier darüber informieren, dass sich der Flug wetterbedingt oder aus betrieblichen Gründen kurzfristig ändern oder abgesagt werden kann.

  • Erklären, dass Sicherheit immer oberste Priorität hat und ein Flug nur unter sicheren Bedingungen durchgeführt wird.

🧳 Logistik & Vorbereitung

  • Wichtige Hinweise für den Passagier geben:

    • Geeignete Kleidung & Zubehör (z. B. Sonnenbrille, bequeme Kleidung).

    • Transport zum Flugplatz (keine öffentlichen Verkehrsmittel an manchen Flugplätzen).

    • Gewichtsbegrenzungen beachten (Körpergewicht & Gepäckgröße/Limits).

    • Gepäckbeschränkungen erklären (was erlaubt ist und was nicht mitgeführt werden darf).

2. Am Tag vor dem Flug

🌦 Wetterbriefing

  • Die aktuelle Wettervorhersage mitteilen und prüfen, ob der Flug durchgeführt werden kann.

  • Falls der Flug abgesagt werden muss, den Passagier so früh wie möglich informieren.

🕒 Termin & Logistik bestätigen

  • Sicherstellen, dass der Passagier die genaue Abflugzeit und den Treffpunkt kennt.

  • Erneut wichtige Logistikinformationen (Transport, Gepäckregeln, Check-in-Prozess am Flugplatz) durchgeben.

  • Auf mögliche Einschränkungen am Flugplatz hinweisen (z. B. kein Wartebereich, Sicherheitskontrollen).

3. Vor dem Start des Motors

🗺 Flugroute & Passagieranweisungen

  • Die geplante Flugroute auf einer Karte zeigen und wichtige Punkte erklären.

  • Klare Anweisungen zum erwarteten Verhalten der Passagiere geben.

✈ Passagierbriefing vor dem Einsteigen

  • Sitzposition & Sicherheitsgurte: Richtige Sitzposition und Gurtanlegung sicherstellen.

  • Türen & Verriegelung: Erklären, wie die Türen geöffnet und geschlossen werden.

  • Instrumente & Steuerung: Passagiere darauf hinweisen, dass sie die Pedale, das Steuerhorn oder andere Bedienelemente nicht berühren dürfen.

  • Funkdisziplin: Während des Funkverkehrs müssen Passagiere still sein.

  • Notfallverfahren: Erklären, wie sich Passagiere im Notfall verhalten sollen.

4. Passagierbriefing im Flugzeug

🛑 Letzte Sicherheitshinweise

  • Den Passagieren erklären, was sie während des Fluges tun und lassen sollten.

  • Darauf hinweisen, dass sie Unwohlsein, Stress oder Übelkeit sofort melden sollen (eine Spucktüte bereithalten).

  • Passagiere darüber informieren, wie sie zur Sicherheit des Fluges beitragen können (z. B. nach anderen Flugzeugen Ausschau halten, Gepäck sichern).

Engagement für Sicherheit & Professionalität

Durch die Einhaltung dieser strukturierten Richtlinien zur Passagierbetreuung tragen Piloten zu einer sicheren und professionellen Flugerfahrung bei. Aviatefinder ermutigt alle Piloten, eine offene Kommunikation mit ihren Passagieren zu pflegen und sicherzustellen, dass alle Sicherheitsprotokolle vor jedem Flug befolgt werden.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf steht unser Aviatefinder-Support unter contact@Aviatefinder.com zur Verfügung.

Aviatefinder – Sichere und gut informierte Flugerlebnisse für alle

 

Aviatefinder Guidance on Passenger Handling for Pilots

Introduction

Ensuring a safe and seamless flight experience begins with effective communication and preparation. This document provides a structured approach for pilots to interact with passengers before, during, and after a flight. By following these guidelines, pilots help ensure passengers are well-informed, comfortable, and aware of their responsibilities, contributing to overall flight safety.

1. Just After Passenger Booking

📞 Initial Contact

  • Contact the passenger via phone or chat to introduce yourself and establish communication.

  • Confirm the flight details, including departure time, location, and expected weather conditions.

⚠️ Explain Flight Cancellation Risks

  • Inform the passenger that weather conditions or operational considerations might lead to last-minute cancellations.

  • Emphasize that safety is the top priority and that no flight will take place if conditions are unsafe.

🧳 Logistics & Preparation

  • Advise passengers on:

    • Appropriate clothing and accessories (e.g., sunglasses, comfortable clothing).

    • Transportation arrangements to the airfield.

    • Weight restrictions (body weight & luggage limits).

    • Restrictions on luggage size and types of allowed items.

2. The Day Before the Flight

🌦 Weather Briefing

  • Provide an updated weather forecast and confirm whether the flight is feasible.

  • If cancellation is necessary, inform the passenger as early as possible.

🕒 Confirm Timing & Logistics

  • Ensure the passenger knows the exact meeting time and location.

  • Repeat key logistics instructions (transportation, luggage limitations, what to bring).

  • Advise on possible airfield restrictions (e.g., no waiting area, security access requirements).

3. Before Engine Start

🗺 Flight Overview & Passenger Instructions

  • Show the planned flight route on a map and explain key points of interest.

  • Provide clear instructions on expected passenger behavior.

✈ Passenger Briefing Before Boarding

  • Installation & Seating: Ensure passengers are seated properly, seat belts fastened.

  • Door Operation: Explain how to lock/unlock the aircraft doors.

  • Instrument & Controls: Emphasize that passengers should not touch rudder pedals, yoke, or controls.

  • Radio Silence: Passengers should remain silent during radio communication.

  • Emergency Procedures: Explain how to respond in case of an emergency landing.

4. Passenger Briefing Inside the Aircraft

🛑 Final Safety Instructions

  • Explain what passengers should and should not do during the flight.

  • Remind them to report any discomfort, stress, or sickness (provide an airsickness bag if needed).

  • Give instructions on how passengers can assist in the safety of the flight (e.g., looking out for other aircraft, securing loose items).

Commitment to Safety & Professionalism

By following these structured passenger handling guidelines, pilots contribute to a safer and more professional flying experience. Aviatefinder encourages pilots to maintain open communication with passengers and ensure that all safety protocols are followed before and during every flight.

For any questions or support, contact Aviatefinder Support at contact@Aviatefinder.com.

Aviatefinder – Ensuring Safe and Informed Passenger Experiences

 

C) Verhaltenskodex für Passagiere (DE und ENG)

Aviatefinder Verhaltenskodex für Passagiere

Einleitung

Willkommen bei Aviatefinder! Wir freuen uns, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, die Faszination des Fliegens auf Selbstkostenbasis zu erleben. Um die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf der Flüge zu gewährleisten, müssen sich alle Passagiere an diesen Verhaltenskodex halten. Die Einhaltung dieser Regeln ist essenziell, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und eine vertrauensvolle Umgebung für Piloten und Mitflieger zu schaffen.

Die Befolgung dieser Richtlinien ist für alle Passagiere von Aviatefinder verpflichtend.

1. Respektieren Sie die Anweisungen des Piloten

  • Der Pilot ist der alleinige Entscheider über alle Aspekte des Fluges und trägt die volle Verantwortung für dessen Sicherheit.

  • Vor dem Abflug kann der Pilot den Flug jederzeit aus sicherheitsrelevanten Gründen absagen.

  • Während des Fluges ist den Anweisungen des Piloten ohne Diskussion Folge zu leisten. Kommentare oder Einwände zu seinen Entscheidungen sind zu vermeiden, da sie den Piloten ablenken und die Flugsicherheit gefährden können.

2. Akzeptieren Sie die Entscheidung des Piloten zu Wetterbedingungen

  • Piloten sind in der Einschätzung von Wetterbedingungen geschult und entscheiden, ob ein Flug sicher durchgeführt werden kann.

  • Viele Piloten dürfen ausschließlich unter Sichtflugbedingungen (VFR) fliegen. Nur Piloten mit einer Instrumentenflugberechtigung (IFR) dürfen bei eingeschränkter Sicht fliegen.

  • Die Entscheidung des Piloten, einen Flug abzusagen oder während des Fluges umzukehren, muss respektiert werden. Passagiere dürfen den Piloten nicht dazu drängen, einen Flug trotzdem durchzuführen.

3. Einhaltung der Gepäckgewichtsgrenzen

  • Leichtflugzeuge reagieren empfindlich auf Gewichtsveränderungen. Der Pilot muss das Gewicht der Passagiere und ihres Gepäcks genau berechnen.

  • Es ist verpflichtend, dass Passagiere vor dem Flug ihr Gewicht und das Gewicht ihres Gepäcks exakt angeben.

  • Während des Fluges darf das Gepäck nicht unkontrolliert bewegt werden, da dies das Gleichgewicht des Flugzeugs beeinträchtigen kann.

4. Keine Mitnahme illegaler oder gefährlicher Gegenstände

  • Das Mitführen illegaler oder gefährlicher Gegenstände an Bord ist strengstens untersagt.

  • Falls Unsicherheiten bestehen, ob ein Gegenstand transportiert werden darf, ist dies vorab mit dem Piloten zu klären.

  • Der Pilot hat das Recht, das Gepäck der Passagiere jederzeit zu überprüfen und die Mitnahme zu verweigern.

  • Falls ein Passagier gefährliche Gegenstände ohne vorherige Abstimmung mit dem Piloten mitführt, kann ihm der Zutritt zum Flugzeug verweigert werden.

5. Pünktlichkeit ist essenziell

  • Piloten planen den Flug basierend auf der geplanten Abflug- und Ankunftszeit sowie den Wetterbedingungen.

  • Es ist wichtig, dass Passagiere pünktlich am Treffpunkt erscheinen.

  • Falls sich ein Passagier verspäten sollte, muss der Pilot so früh wie möglich informiert werden.

6. Stornierung durch den Passagier

  • Ein Passagier kann seine Buchung jederzeit vor dem Abflug stornieren.

  • Passagiere werden gebeten, den Piloten so früh wie möglich über eine Stornierung zu informieren, damit dieser entsprechend planen kann.

7. Sicherheitsregeln während des Fluges

  • Rauchen ist an Bord verboten, sofern der Pilot nichts anderes anweist.

  • Die Instrumente und Steuerungen des Flugzeugs dürfen unter keinen Umständen berührt werden, da dies zu einem Kontrollverlust führen kann.

  • Während des Funkverkehrs und während Start und Landung dürfen Passagiere nicht sprechen, um den Piloten nicht zu stören.

  • Passagiere dürfen die Türverriegelung nicht eigenmächtig öffnen, es sei denn, der Pilot gibt eine entsprechende Anweisung.

  • Der Konsum von Alkohol oder psychoaktiven Substanzen vor oder während des Fluges ist verboten.

Verantwortungsbewusstes Fliegen mit Aviatefinder

Durch die Einhaltung dieses Verhaltenskodex für Passagiere tragen Sie aktiv zur Sicherheit und Professionalität unserer Fluggemeinschaft bei. Aviatefinder und die teilnehmenden Piloten danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Die Einhaltung dieser Regeln ist zwingend erforderlich, um an Flügen mit Aviatefinder teilzunehmen.

Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen unser Aviatefinder-Support unter contact@Aviatefinder.com zur Verfügung.

Aviatefinder – Sichere und verantwortungsbewusste Flugerlebnisse für alle

 

Aviatefinder Code of Conduct for Passengers

Introduction

Welcome to Aviatefinder! We are pleased to offer you the opportunity to experience the joy of flying on a cost-sharing basis. To ensure safety and smooth operations, all passengers must adhere to this Code of Conduct. Compliance with these rules is essential to guarantee the safety of all involved and to create a trustworthy environment for pilots and fellow passengers.

Following these guidelines is mandatory for all Aviatefinder passengers.

1. Respect the Pilot’s Instructions

  • The pilot is the sole decision-maker regarding all aspects of the flight and bears full responsibility for its safety.

  • Before departure, the pilot may cancel the flight at any time for safety reasons.

  • During the flight, passengers must comply with all pilot instructions without discussion. Comments or objections to the pilot’s decisions should be avoided, as they may distract the pilot and compromise flight safety.

2. Respect the Pilot’s Decision on Weather Conditions

  • Pilots are trained to assess weather conditions and determine whether a flight can be safely conducted.

  • Many pilots are only permitted to fly under Visual Flight Rules (VFR), meaning they can only fly in good weather conditions. Only pilots with an Instrument Flight Rules (IFR) qualification may fly in reduced visibility conditions.

  • The pilot’s decision to cancel or turn back during a flight must be respected. Passengers must never attempt to persuade the pilot to proceed with a flight against their judgment.

3. Compliance with Maximum Luggage Weight

  • Light aircraft are highly sensitive to weight variations. The pilot must calculate the total weight of passengers and their luggage to ensure proper balance.

  • Passengers must provide an accurate weight declaration for themselves and their luggage before the flight.

  • Luggage must not be moved during the flight, as this can affect the aircraft’s balance and stability.

4. Prohibition of Illegal or Dangerous Goods

  • Carrying illegal or hazardous items on board is strictly prohibited.

  • If passengers are unsure whether an item can be transported, they must consult the pilot in advance.

  • The pilot has the right to inspect passengers’ luggage at any time and may refuse boarding if necessary.

  • If a passenger carries dangerous goods without informing the pilot, they may be denied boarding.

5. Punctuality is Essential

  • Pilots plan flights based on scheduled departure and arrival times, considering weather conditions and airfield availability.

  • Passengers must arrive on time at the designated meeting point.

  • If a passenger anticipates a delay, they must inform the pilot as early as possible.

6. Passenger Flight Cancellation

  • A passenger may cancel their flight at any time before departure.

  • Passengers should inform the pilot of any cancellations as soon as possible to allow for proper planning.

7. Safety Rules During the Flight

  • Smoking is prohibited on board unless explicitly permitted by the pilot.

  • Passengers must not touch the aircraft’s instruments or controls under any circumstances, as this may lead to a loss of control.

  • Passengers must remain silent during radio communications and during takeoff and landing to avoid distracting the pilot.

  • Passengers must never tamper with the door lock unless instructed by the pilot.

  • Passengers must refrain from consuming alcohol or psychoactive substances before or during the flight.

Responsible Flying with Aviatefinder

By following this Code of Conduct for Passengers, you contribute to the safety and professionalism of our aviation community. Aviatefinder and our participating pilots appreciate your understanding and cooperation.

Adhering to these rules is mandatory for participation in Aviatefinder flights.

If you have any questions or need further information, please contact our Aviatefinder Support team at contact@Aviatefinder.com.

Aviatefinder – Safe and Responsible Flying Experiences for All

 

E) Pilot Pre-Flight Checklist (DE)

Aviatefinder    – Pilot Pre‑Flight Checklist (DE & EN)

Diese Vorlage kann ausgedruckt oder digital abgehakt werden. Sie ergänzt – ersetzt aber nicht – POH/AFM, geltende Vorschriften oder interne Verfahren.

DE – Vorflug‑Checkliste (Pilot)

Flugdatum: ________ Luftfahrzeugtyp: ________ Kennzeichen: ________

Abflugplatz/ETA: ________ Zielflugplatz/ETA: ________ Ausweichplatz(e): ____________________

Pilot in Command (PIC): ____________________ Passagiere (Anzahl/Name): ____________________

Diese Checkliste ergänzt POH/AFM und geltende Verfahren; sie ersetzt sie nicht. Persönliche Minima festlegen und einhalten.

A. Persönliche Einsatzfähigkeit (PIC)

IMSAFE geprüft (Illness, Medication, Stress, Alcohol, Fatigue, Eating/Emotion).

Dienst-/Ruhezeiten, Tagesform, Temperatur/Dehydrierung beachtet.

Währungs-/Erfahrungsstatus erfüllt (z. B. Landungen, Nacht, IFR falls zutreffend).

B. Dokumente & Lizenzen

Pilot: Lizenz, Medical, Ausweis gültig.

Luftfahrzeug: Eintragungs-/Lufttüchtigkeitszeugnis, ARC, Lärmzeugnis, Funkzulassung, Versicherung (Passagierbeförderung) gültig.

Borddokumente vollständig (POH/AFM, Gewicht & Schwerpunkt, Checklisten, Karten).

C. Luftfahrzeugstatus & Ausrüstung

Mängel/MEL geprüft; Freigaben/Fristen ok.

ELT/PLB, Feuerlöscher, First‑Aid‑Kit vorhanden/zugänglich; Crew kennt Position.

Rettungsmittel (Rettungswesten/Floss, Überlebensausrüstung nach Strecke/Überwasser/Gebirge) geladen.

Optional: Sauerstoffanlage, Enteisungsmittel, CO‑Warner funktionsfähig.

D. Masse, Schwerpunkt & Performance

Weight & Balance berechnet (inkl. Gepäck, Kraftstoff, Zusatzausrüstung); CG im zulässigen Bereich.

Take‑off/Landing Performance unter Berücksichtigung von Dichtehöhe, Bahnzustand, Hindernissen, Wind, Temperatur; Reserve ≥ 15–33 % (persönliche Minima).

Querwind ≤ Flughandbuch/Erfahrung; TORA/TODA/ASDA ausreichend.

E. Kraftstoffplanung

Bedarf: Taxi + Trip + Alternate + Reserve (rechtlich + persönlich) kalkuliert.

Tanken verifiziert (Sorte/Menge/Qualität, Proben, Tankdeckel, Entlüftungen frei).

Fuel‑Management geplant (Kontrollpunkte/Zeit‑ oder Verbrauchscheck alle 30 min).

F. Wetter & Gefahren

Briefing: METAR/TAF, GAFOR/TEMSI, SIGMET/AIRMET, Winde aloft, Freezing Level, Fronten.

Sicht/Wolkendecke/Untergrenzen ≥ Regeln & persönliche Minima; Vereisungs‑ und Gewitterrisiko bewertet.

Alternate‑Wetter geprüft; Trend/Nowcasting/Live‑Radar/PIREPs einbezogen.

GO/NO‑GO entschieden; Abbruch‑/Umkehrpunkte festgelegt.

G. Strecke, Alternativen & Luftraum

Route geplant (VFR/IFR), Mindesthöhen, Gelände/Terrain, Hindernisse, Noise Abatement.

Ausweichplätze inkl. Betriebszeiten, PPR, Zoll; Entscheidungspunkte (TOD/PNR/Diversion) markiert.

NOTAMs/AIP SUP für Start, Ziel, Alternate und Strecke; TMZ/RMZ, ED‑R/TRA, Fallschirm/Segelflug beachten.

H. Verfahren & Kommunikation

FPL aufgegeben (falls erforderlich) / Adressierung geprüft; FPL‑Schließen geplant.

Frequenzen (GND/TWR/APP/FIS), SSR‑Codes, Transponder‑Modus, SERA‑Regeln.

Gebühren, Slots, PPR, Zoll/Police (intl.) geklärt; Karten/Navigationsdaten aktuell.

I. Passagier‑Briefing (vor dem Rollen)

Sitzposition, Gurte, Kopfstützen; Türen/Notausstiege (Öffnen/Schließen, Verriegeln).

Sterile Cockpit‑Phasen (Roll‑Start‑Landung); Funkruhe bei Radio‑Betrieb.

Keine Bedienung von Steuer/Instrumenten; Gepäck gesichert; Maximalgewichte einhalten.

Verhalten bei Unwohlsein (melden), Motion‑Sickness‑Beutel griffbereit.

Notverfahren: Evakuierung, Brace‑Position, Feuerlöscher/Erste Hilfe.

Info: keine Toilette an Bord; Elektronik in Flugmodus; Rauchverbot.

J. Vor dem Start / Run‑up

Außencheck abgeschlossen; Chocks/Abdeckungen entfernt; Treibstoff/Ölstände ok.

Steuer frei & korrekt, Trimmung, Klappen, Gemisch/Prop, Magnetcheck, Vergaservorwärmung/Heizung.

Instrumente gesetzt (QNH, Kompass/HDG, Nav‑Aids/GNSS, Alt‑Alerter), Autopilot‑Test.

Take‑off‑Briefing: Kurs, Abhebegeschwindigkeit, Störfall nach Start (geradeaus/Zurück), Lärmschutz.

K. En‑route Überwachung & Entscheidungen

Zeit/Fuel‑Checks (z. B. alle 30 min), Wetterbeobachtung/Updates; Plan B/C bereit.

Diversion‑Trigger definiert (Sicht, Decke, Wind, Fuel, Technik, Komfort/Passagier).

L. Anflug & Landung

Zielflugplatz‑Verfahren/Platzrunde/Einflug, Bahnlänge/Zustand, Wind & Querwind.

Durchstart‑Briefing; After‑Landing/Shutdown‑Checks.

M. Notfallbereitschaft & SAR (NCO.GEN.130)

Liste Not‑/Survival‑Equipment zur sofortigen Weitergabe an RCC verfügbar.

Notfallnummern/Funkverfahren bekannt (COM‑Ausfall, Mayday/Pan‑Pan).

N. Nach dem Flug

Tech‑Log/Defects erfasst; Tankung/Abrechnung; Flight‑Monitoring/Track (freiwillig) hochgeladen.

Ereignismeldung (falls erforderlich) vorbereitet; Debriefing.

Bemerkungen:

PIC Unterschrift/Name: ____________________ Zeit: ________

 

 

EN – Pilot Pre‑Flight Checklist

Flight Date: ________ Aircraft Type: ________ Registration: ________

Departure/ETA: ________ Destination/ETA: ________ Alternate(s): ____________________

Pilot in Command (PIC): ____________________ Passengers (count/names): ____________________

This checklist complements the POH/AFM and applicable procedures; it does not replace them. Set and respect personal minima.

A. Pilot fitness

IMSAFE checked (Illness, Medication, Stress, Alcohol, Fatigue, Eating/Emotion).

Duty/rest, hydration/heat considered; recency/currency met (landings/night/IFR as applicable).

B. Documents & licences

Pilot: licence, medical, ID valid.

Aircraft: Registration, Airworthiness, ARC, Noise certificate, Radio licence, Insurance (incl. passengers) valid.

On‑board docs complete (POH/AFM, W&B, checklists, charts).

C. Aircraft status & equipment

Defects/MEL reviewed; releases/inspections up to date.

ELT/PLB, fire extinguisher, first aid kit installed/accessible; crew knows locations.

Survival gear per route/overwater/mountain; optional oxygen/anti‑ice/CO detector.

D. Mass, balance & performance

Weight & Balance computed (incl. baggage/fuel); CG within limits.

TO/Landing performance incl. density altitude, runway state, obstacles, wind, temp; margin ≥ 15–33% (personal minima).

Crosswind within AFM/experience; TORA/TODA/ASDA adequate.

E. Fuel planning

Taxi + trip + alternate + legal & personal reserves calculated.

Fuel verified (grade/quantity/quality; samples; caps/vents ok).

Fuel management plan (time/flow checks every 30 min).

F. Weather & hazards

Briefing: METAR/TAF, GAFOR/TEMSI, SIGMET/AIRMET, winds aloft, freezing level, fronts.

Visibility/ceiling meet rules & personal minima; icing/TS/shear/turbulence assessed.

Alternate weather checked; trend/nowcasting/radar/PIREPs considered.

GO/NO‑GO decided; turn‑back/diversion points defined.

G. Route, alternates & airspace

Planned routing (VFR/IFR), MEFs/minima, terrain/obstacles, noise abatement.

Alternates incl. hours, PPR, customs; decision points (TOD/PNR/diversion) marked.

NOTAMs/AIP SUP for dep/dest/alt and route; TMZ/RMZ, restricted/temporary areas, gliding/parachute.

H. Procedures & communication

Flight plan filed (if required) / addressing checked; plan closure arranged.

Frequencies (GND/TWR/APP/FIS), SSR codes, transponder mode, SERA rules.

Charges, slots, PPR, customs/police (intl.) confirmed; charts/nav data current.

I. Passenger briefing (before taxi)

Seating, seat belts, headrests; doors/exits (open/close/lock).

Sterile cockpit phases (taxi/take‑off/landing); radio silence when pilot transmits.

Do not touch controls/instruments; baggage secured; weight limits observed.

Illness/motion sickness: report early; sick bags available.

Emergency: evacuation, brace; fire extinguisher/first aid.

Info: no toilet on board; electronics airplane mode; no smoking.

J. Before take‑off / run‑up

Exterior check complete; chocks/covers removed; fuel/oil ok.

Controls free & correct; trim/flaps; mixture/prop; mags; carb/heat; instruments set (QNH, HDG/compass, nav); autopilot test.

Take‑off briefing: initial track, Vr/Vy/Vx, engine failure after take‑off, noise abatement.

K. En‑route monitoring & decisions

Time/fuel checks (e.g., every 30 min), weather updates; plan B/C ready.

Diversion triggers defined (vis/ceiling, wind, fuel, tech, passenger comfort).

L. Approach & landing

Destination procedures/circuit/entry, runway length/condition, wind & crosswind.

Go‑around briefing; after‑landing/shutdown checks.

M. Emergency readiness & SAR (NCO.GEN.130)

Emergency/survival equipment list available for immediate RCC communication.

Emergency numbers/comms (COM failure; Mayday/Pan‑Pan) ready.

N. Post‑flight

Tech log/defects; fuel/fees; flight monitoring/track (voluntary) uploaded.

Occurrence reporting if needed; debrief.

Remarks:

PIC Signature/Name: ____________________ Time: ________

Rev/Version: ________

 

F) Guidance „Passenger Handling“ (DE – Auszug)

Aviatefinder – Leitfaden Passagierbetreuung (DE)

Praxisleitfaden für die sichere, klare und wertschätzende Betreuung von Passagieren bei Kostenteilungsflügen. Dieser Leitfaden ergänzt – ersetzt aber nicht – POH/AFM, rechtliche Vorgaben und die Entscheidungen des Pilot in Command (PIC).

1. Ziel & Geltungsbereich

Einheitlicher Standard für Kommunikation und Umgang mit Passagieren vor, während und nach dem Flug.

Gilt für alle über Aviatefinder vermittelten nichtgewerblichen Flüge auf Kostenteilungsbasis gemäß EU‑VO Nr. 965/2012.

2. Grundprinzipien

Sicherheit vor allem: Der PIC entscheidet – jederzeit, aus jedem Grund. Erwartungsmanagement ist Pflicht.

Transparenz: Risiken (z. B. Wetter, Technik, Verzögerungen) klar ansprechen.

Respekt & Ruhe: Sterile‑Cockpit‑Phasen respektieren, keine Bedienung von Steuer/Instrumenten.

Kein Transport gefährlicher/illegaler Gegenstände; im Zweifel Rücksprache, ggf. Ablehnung.

3. Daten & Compliance

Datenminimierung: Nur erforderliche Angaben erheben (Kontakt, Körpergewicht, Gepäckgewicht/‑maße). Sensible Daten nur, wenn nötig (z. B. Reisekrankheit).

Versicherung & Beförderung: PIC stellt sicher, dass die Passagierbeförderung versichert ist. Keine gewerbliche Beförderung, kein Gewinn.

4. Kommunikationsablauf

4.1 Direkt nach der Buchung (innerhalb von 24 h)

Ziele: Kennenlernen, Erwartungen setzen, Logistik klären. - Kontaktaufnahme (Telefon bevorzugt, sonst App/Chat). - Stornorisiko erklären (Wetter/Technik/PIC‑Entscheidung – auch kurzfristig). - Logistik: Treffpunkt/Anfahrt/Parken/PPR, Ausweis. Empfehlung: Sonnenbrille, bequeme Kleidung/Schuhe, Wasser/Snack. - Gewicht pro Person & Gepäckgewicht/‑maße (weiche Tasche) abfragen; Maximalwerte nennen. - Komfort/Gesundheit: Reisekrankheit, Angst, Lärmempfindlichkeit; Headset/Ohrstöpsel anbieten. - Kontaktdaten verifizieren; optional Notfallkontakt aufnehmen.

Kurztext (Beispiel): > Hallo {Name}, danke für deine Buchung bei Aviatefinder. Treffpunkt {Ort} um {Zeit}. Wetterbedingt kann der Flug kurzfristig entfallen – Update spätestens am Vortag. Bitte nenne mir dein Körpergewicht und das Gepäckgewicht (weiche Tasche) und bring Sonnenbrille & Wasser mit. Bis bald, {Pilot}.

4.2 Am Vortag (T‑24 h)

Ziele: Wetterlage teilen, Pünktlichkeit absichern, Go/No‑Go vorbereiten. - Wetterbriefing in verständlicher Sprache (Sicht/Basis/Wind/Turbulenz/Vereisungsrisiko). - Absage/Verschiebung kommunizieren, sobald absehbar. - Treffpunkt & Zeit bestätigen; Verhalten bei Verspätung klären; Logistik kurz wiederholen.

Kurztext (Beispiel): > Update für morgen: Wetter {gut/grenzwertig} (Basis/Visi/Wind {…}). Finale Entscheidung morgen früh. Treffpunkt {Ort/Zeit}. Bitte pünktlich kommen und an Sonnenbrille & weiche Tasche denken.

4.3 Erinnerung am Flugtag (optional, T‑2 h)

Kurze Bestätigung, Parkplatz/Hinweise, Telefonnummer im Fall der Fälle.

5. Briefings am Flugplatz

5.1 Vor Engine Start – Karten‑/Streckenbriefing (3–5 Min.)

Route zeigen (Abflug, Streckenführung, Höhe, Besonderheiten, Ausweichplätze).

Wetterlage kurz einordnen (Wolken, Sicht, Wind; mögliche Abkürzungen/Umwege).

Erwartungsmanagement: „Wenn etwas nicht passt, breche ich ab oder weiche aus – Sicherheit first.“

5.2 Cockpit‑Passenger‑Briefing – Checkkarte

Sitz & Gurte (Becken/Schulter) anlegen, straff; Kopfstütze anpassen.

Türen/Notausstiege: Öffnen/Schließen/Verriegeln; wer bedient im Normal/Notfall.

Steuer/Instrumente frei: nichts blockieren/berühren; Pedale frei.

Steriles Cockpit: Rollen, Start, Landung sowie Funkverkehr = Funkruhe.

Notverfahren: „Brace“, Evakuierungsrichtung, Feuerlöscher/First‑Aid‑Kit.

Unwohlsein: sofort melden; Lüftung, Blick nach außen/Horizont; Sick‑Bags.

Hinweise: Elektronik im Flugmodus, Rauchverbot, keine Toilette an Bord.

Mithilfe (optional): Verkehr melden („Traffic 2 Uhr, gleiche Höhe“); Karten/Checklisten nur auf Aufforderung.

Kurzformel (zum Vorsagen): > Bitte Gurte anlegen und Türen verriegeln. Während Funk, Start und Landung herrscht Funkruhe. Bitte nichts bedienen. Bei Unwohlsein sofort Bescheid sagen – Tüten sind griffbereit. Im Notfall: „Brace“ und meinen Anweisungen folgen.

6. Verhalten während des Fluges

Ruhe in kritischen Phasen; Gespräche außerhalb steriler Cockpit‑Phasen.

Sitz bleiben & angeschnallt; Gepäck bleibt verstaut.

Meldungen: Verkehr/Hindernisse gern melden – ruhig und kurz.

Komfort: Wünsche zu Lüftung/Temperatur jederzeit ansprechen.

7. Kommunikation bei Abbruch/Umleitung/Verspätung

Sachlich & kurz erklären (Wetter/Technik/ATC/Komfort), Entscheidungshoheit des PIC betonen.

Alternative nennen (Warten, Umfliegen, Ausweichplatz, Abbruch).

Kurztext (Beispiel): > Aufgrund der Wolkenuntergrenze/Querwinds weichen wir nach {Platz} aus und warten auf bessere Bedingungen. Sicherheit geht vor – ich halte dich auf dem Laufenden.

8. Nach dem Flug

Kurz‑Debrief: Flugverlauf, ggf. Lernpunkte, Fragen beantworten.

Feedback/Bewertung (freiwillig) anbieten; Community‑Hinweis.

Fundstücke/Weiterreise klären; Dank & Verabschiedung.

9. Anhänge

A) Nachrichtenvorlagen (kopierfertig)

Nach Buchung
> Hallo {Name}, danke für deine Buchung … {Text wie oben} … Grüße, {Pilot}

Vortag
> Update für morgen … {Text wie oben}

Erinnerung Flugtag
> Kurze Erinnerung: Treffpunkt {Ort/Zeit}. Bei Verspätung {Tel}. Bis gleich!

B) Cockpit‑Briefing – Laminiervorlage (Stichworte)

Gurte ✔︎ Türen ✔︎ Sitze/Kopfstützen ✔︎
 

No‑Touch Controls/Instrumente ✔︎ Funkruhe bei Funk/Start/Ldg ✔︎
 

Notverfahren: Brace, Evakuierung, Feuerlöscher/First Aid ✔︎
 

Unwohlsein sofort melden; Sick‑Bags ✔︎
 

Rauchverbot, keine Toilette ✔︎

 

Aviatefinder – Passenger Handling Guide (EN)

Practical guide for safe, clear, and respectful handling of passengers on cost‑sharing flights. This guide complements – but does not replace – the POH/AFM, legal requirements, and the decisions of the Pilot in Command (PIC).

1. Purpose & Scope

• Unified standard for communicating with and managing passengers before, during, and after the flight. • Applies to all non‑commercial, cost‑sharing flights arranged via Aviatefinder in accordance with EU Regulation No. 965/2012.

2. Core Principles

• Safety first: The PIC decides — at any time, for any reason. Expectation management is essential. • Transparency: Clearly address risks (e.g., weather, technical issues, delays). • Respect & calm: Observe sterile‑cockpit phases; passengers must not operate controls/instruments. • No dangerous/illegal goods: When in doubt, consult the PIC; boarding may be refused.

3. Data & Compliance

• Data minimisation: Collect only what is necessary (contact details, body weight, baggage weight/size). Sensitive data only if needed (e.g., motion sickness). • Insurance & carriage: The PIC ensures passenger carriage is properly insured. No commercial carriage, no profit.

4. Communication Flow

4.1 Immediately after booking (within 24 h)

Objectives: Meet & greet, set expectations, clarify logistics. - Make contact (preferably phone, otherwise app/chat). - Explain cancellation risk (weather/technical/PIC decision — possibly at short notice). - Logistics: meeting point/arrival/parking/PPR, ID. Recommend sunglasses, comfortable clothing/shoes, water/snack. - Ask for body weight per person and baggage weight/size (soft bag); state maximums. - Comfort/health: motion sickness, fear of flying, noise sensitivity; offer headset/earplugs. - Verify contact details; optionally collect an emergency contact.

Sample text: > Hi {Name}, thanks for booking with Aviatefinder. Meeting at {location} at {time}. The flight may be cancelled at short notice due to weather — I’ll update you no later than the day before. Please share your body weight and baggage weight (soft bag) and bring sunglasses & water. See you soon, {Pilot}.

4.2 The day before (T‑24 h)

Objectives: Share weather picture, ensure punctuality, prepare Go/No‑Go. - Provide a plain‑language weather briefing (visibility/ceiling/wind/turbulence/icing risk). - Communicate cancellation/postponement as soon as foreseeable. - Confirm meeting point & time; clarify plan in case of delay; briefly repeat logistics.

Sample text: > Update for tomorrow: weather looks {good/marginal} (ceiling/vis/wind {…}). Final decision tomorrow morning. Meeting {location/time}. Please be on time and remember sunglasses and a soft bag.

4.3 Same‑day reminder (optional, T‑2 h)

• Short confirmation, parking/tips, phone number in case of issues.

5. Briefings at the Aerodrome

5.1 Before engine start – Map/route briefing (3–5 min)

• Show the route (departure, track, altitude, specifics, alternates). • Brief the weather in context (clouds, visibility, wind; possible shortcuts/route changes). • Expectation management: “If something doesn’t fit, I’ll abort or divert — safety first.”

5.2 In‑cockpit passenger briefing – Checklist

• Seat & belts (lap/shoulder) on and snug; adjust headrest. • Doors/exits: how to open/close/lock; who operates in normal/emergency situations. • Controls/instruments clear: do not block or touch; pedals clear. • Sterile cockpit: taxi, take‑off, landing and radio transmissions = quiet. • Emergency: “Brace”, evacuation direction, fire extinguisher/first‑aid kit. • Feeling unwell: report immediately; ventilation, eyes outside/horizon; airsickness bags. • Notes: devices in airplane mode, no smoking, no toilet on board. • Assistance (optional): call traffic (“Traffic 2 o’clock, same level”); hold/read charts/checklists only when asked.

Short script (to say aloud): > Please fasten belts and lock doors. During radio, take‑off and landing, keep quiet. Please don’t touch any controls. Tell me immediately if you feel unwell — bags are ready. In an emergency: brace and follow my instructions.

6. Behaviour in Flight

• Quiet during critical phases; conversations outside sterile‑cockpit phases. • Remain seated & belted; baggage stays secured. • Callouts: traffic/obstacles welcome — calm and brief. • Comfort: ask anytime about ventilation/temperature.

7. Communication in case of abort/diversion/delay

• Explain briefly & factually (weather/technical/ATC/comfort), emphasise PIC authority. • Offer an alternative (wait, reroute, alternate aerodrome, terminate).

Sample text: > Due to cloud base/crosswind we’re diverting to {aerodrome} and waiting for better conditions. Safety comes first — I’ll keep you updated.

8. After the flight

• Short debrief: flight summary, any learnings, Q&A. • Offer feedback/rating (voluntary); community reminder. • Sort out lost‑and‑found/ onward travel; thanks & farewell.

9. Appendices

A) Message templates (copy‑ready) 1) After booking
> Hi {Name}, thanks for your booking … {text as above} … Cheers, {Pilot}

Day before
> Update for tomorrow … {text as above}

Same‑day reminder
> Quick reminder: meeting {location/time}. If delayed call {phone}. See you soon!

B) Cockpit briefing – Laminate card (keywords) • Belts ✔︎ Doors ✔︎ Seats/headrests ✔︎
• No‑touch controls/instruments ✔︎ Quiet during radio/TO/LDG ✔︎
• Emergency: brace, evacuation, fire extinguisher/first aid ✔︎
• Report unwell immediately; sick bags ✔︎
• No smoking, no toilet ✔︎

 

9) Impressum

Impressum | Aviatefinder

Image by Nils Nedel

Wichtige Sicherheitsrichtlinien & Dokumente

Hier finden Sie die offiziellen Sicherheitsrichtlinien für Piloten und Passagiere. Diese Dokumente enthalten alle wichtigen Informationen zu Verhaltensregeln, Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorgaben für sichere Flüge mit Aviatefinder.

Aviatefinder verpflichtet sich zur Einhaltung der EASA-Sicherheitscharta für nichtkommerzielle Flüge.

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