AGB
Aviatefinder – Recht & Compliance (Web + App)
Masterdokument für Inhalte, Klauseln und Umsetzungsleitfaden.
Inhalt
1) Kurzüberblick & Geltungsbereich. 3
2) Über uns. 3
3) Allgemeine Geschäftsbedingungen. 3
4) Datenschutzerklärung. 4
5) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Aviatefinder (DE) 4
§ 1 Registrierung. 4
§ 2 Leistungen von Aviatefinder. 5
§ 3 Anbieten einer Mitfluggelegenheit. 5
§ 4 Buchung und Veränderung des Angebotes einer Mitfluggelegenheit. 6
§ 5 Absage von Mitfluggelegenheiten und Nichterscheinen. 6
§ 6 Vermittlungsprovision. 7
§ 7 Zahlungsvorgänge. 7
§ 8 Ergänzende Pflichten und Rechte. 8
§ 10 Konfliktlösung. 9
§ 11 Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages, Prüfung von Mitflugangeboten und Speicherung von Bewertungen. 9
§ 12 Gewährleistung/Haftung. 10
§ 13 Datenschutzrechtliche Einwilligung. 11
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen. 11
6) Zusätzliche App-/Plattform-Klauseln (zur Ergänzung der AGB) 12
§ 15 Zahlungsdienst/PSP-Klarstellung. 12
§ 16 Rückerstattungen. 12
§ 17 Digitale Dienste/Moderation (DSA-Konformität) 12
§ 18 Freiwilliges Flight-Monitoring (Opt-in) 13
§ 19 Pilotenzusicherungen & Versicherung. 13
§ 20 Verbraucherinformationen / Widerruf / ODR / VSBG.. 13
§ 21 App-Berechtigungen & Zustimmungen. 13
§ 22 Kein Reiseveranstalter / keine Pauschalreise. 13
§ 23 Minderjährige, Gefahrgut, Gepäck. 14
§ 24 Verfügbarkeit/Technik & Datenaufbewahrung. 14
§ 25 App-Store-Hinweise. 14
7) EASA-Sicherheitscharta – Veröffentlichungspflichten. 14
8) Stornierung und Auszahlungen (Piloten) 14
8.1 Geltungsbereich. 14
8.2 Stornierung durch Traveller vor Flugdurchführung. 14
8.3 Stornierung durch Pilot. 15
8.4 Bestätigung nach Flugdurchführung. 15
8.5 Abweichende Bestätigungen und Streitfälle. 15
8.6 Auszahlung an Piloten. 16
8.7 Wallet und Verfügbarkeit. 16
8.8 Verzögerungen durch Zahlungsdienstleister und Banken. 16
8.9 Problemfälle und verbindliche Entscheidung. 16
8.10 Speicherung von Zahlungsdaten. 17
8) Impressum.. 17
1) Kurzüberblick & Geltungsbereich
Dieses Dokument bündelt alle rechtlich relevanten Texte und Vorgaben für Aviatefinder (Web & App):
-
Öffentliche Texte (About Us, Terms/Privacy Links)
-
AGB inkl. App-spezifischer Ergänzungen (DSA/PSP/Refund/Monitoring etc.)
-
EASA-Sicherheitscharta: Kodizes, Checklisten, Passagier-Handling
-
Prozess und Regelungen zu Auszahlungen an Piloten
2) Über uns
Aviatefinder ist eine unabhängige Mitflugplattform, die Privatpiloten und Passagiere für Kostenteilungsflüge verbindet – transparent, sicher und in voller Übereinstimmung mit dem europäischen Luftfahrtrecht.
Unsere Mission ist es, die Allgemeine Luftfahrt zugänglicher zu machen und dabei höchste Standards in Sicherheit, Vertrauen und Transparenz zu wahren. Wir bekennen uns zu den Grundsätzen der EASA-Sicherheitscharta für nichtgewerbliche Flüge mit Leichtflugzeugen und stellen sicher, dass alle gelisteten Flüge die Kostenteilungsregeln gemäß EU-Verordnung Nr. 965/2012 einhalten.
Was Aviatefinder auszeichnet:
• Flüge werden strikt auf Kostenteilungsbasis und ohne Gewinn durchgeführt
• Vollständige Konformität mit den EU-Sicherheitsvorschriften
• Klarer Verhaltenskodex für Piloten und Passagiere
• Eine wachsende Community leidenschaftlicher Luftfahrt-Enthusiasten
Wir glauben, dass Fliegen ein gemeinsames Erlebnis sein sollte – basierend auf Freiheit, Respekt und Verantwortung.
➡ Erfahre mehr auf www.Aviatefinder.com
3) Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Dienstleistungen und Buchungen, die über Aviatefinder getätigt werden, unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir operieren gemäß der EU-Verordnung Nr. 965/2012 und ermöglichen ausschließlich private, nicht-kommerzielle Flüge auf Kostenbeteiligungsbasis. Aviatefinder fungiert ausschließlich als technischer Vermittler und ist kein Beförderungsunternehmen. Jeder Flugvertrag wird direkt zwischen dem Piloten und dem Passagier geschlossen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben, bevor Sie einen Flug buchen oder anbieten.
➡ Vollständige AGB hier einsehen: https://www.Aviatefinder.com/agb
4) Datenschutzerklärung
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst. Aviatefinder verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO. Unsere Datenschutzerklärung erläutert, wie wir Ihre Daten erfassen, verwenden und schützen, wenn Sie unsere Plattform oder mobile App nutzen, und beschreibt Ihre Rechte.
➡ Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://www.Aviatefinder.com/datenschutzerklaerung
5) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Aviatefinder (DE)
Präambel
-
Das interaktive Onlineportal Aviatefinder wird von der Aviatefinder UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend als „Aviatefinder“ bezeichnet) betrieben. Es hat die technische Vermittlung von Mitfluggelegenheiten auf Selbstkostenbasis nach Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/2012 durch die Anbieter der Mitfluggelegenheiten (nachfolgend als „Piloten“ bezeichnet) an die Nutzer der Plattform (nachfolgend als „Mitflieger“ bezeichnet) zum Gegenstand.
-
Aviatefinder ermöglicht den Zugang und die Nutzung der Mitflugplattform auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Aviatefinder als Betreiber der Mitflugplattform und den für die Mitflugplattform registrierten Piloten und Mitfliegern.
§ 1 Registrierung
-
Die Möglichkeiten, auf Aviatefinder Mitfluggelegenheiten anzubieten, stehen jedem Piloten und Mitflieger (nachfolgend als „registrierte Nutzer“ bezeichnet) nach erfolgreicher Registrierung für einen Zugang bei Aviatefinder offen. Die Registrierung erfolgt in dem hierfür eingerichteten Anmeldeportal bzw. bei Buchung eines Fluges oder bei Aufgabe eines Fluggesuches unter vollständiger und richtiger Angabe der dort als verpflichtend gekennzeichneten Daten.
-
Eine Registrierung setzt die Eingabe der zur Registrierung erforderlichen Daten sowie das Einverständnis mit der Geltung dieser AGB voraus. Jeder Nutzer darf sich nur einmal gleichzeitig registrieren. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung besteht nicht.
-
Mit erfolgreicher Registrierung kommt ein Vertrag zwischen Aviatefinder und den registrierten Nutzern zustande, der die Nutzung von Aviatefinder zum Gegenstand hat („Nutzungsvertrag“). Der Inhalt des Nutzungsvertrages ergibt sich aus diesen AGB.
§ 2 Leistungen von Aviatefinder
-
Aviatefinder stellt eine unabhängige Mitflugplattform bereit. Die Mitflugplattform ermöglicht allen Mitfliegern, nach Mitfluggelegenheiten der Piloten zu suchen und diese zum Zwecke des Mitflugs zu kontaktieren.
-
Die Leistung von Aviatefinder beschränkt sich dabei auf eine rein technische Vermittlungstätigkeit durch das Betreiben der Plattform, auf welcher die registrierten Benutzer miteinander Verträge über einen gemeinsamen Flug abschließen können.
-
Ein Vertrag über einen konkreten Mitflug kommt deswegen allein zwischen Pilot und Mitflieger zustande.
-
Zur Leistung von Aviatefinder gehört die abschließende Ermittlung der durch die Mitflieger zu tragenden Anteile an den Selbstkosten des Flugs und der insbesondere daraus resultierenden Auszahlung an den Piloten. Um diese beschriebenen Leistungen erbringen zu können, empfängt und verwaltet Aviatefinder die von Mitfliegern vorab eingezahlten Geldbeträge. Die Leistungserbringung von Aviatefinder endet mit der Auszahlung der dem Piloten zustehenden Zahlungen der Mitflieger bzw. der Rückzahlung überschüssiger Einzahlungsbeträge.
-
Die Registrierung auf Aviatefinder und die Suche nach Mitfluggelegenheiten ist für die Piloten und Mitflieger kostenfrei.
§ 3 Anbieten einer Mitfluggelegenheit
-
Die Veröffentlichung einer Mitfluggelegenheit durch den Piloten stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitflugvertrages zwischen dem Piloten und dem Mitflieger dar, wobei für den Piloten ein jederzeitiges, kostenfreies Rückzugsrecht besteht. Inhalt des Angebots zum Mitflug (Datum und Zeit des Flugs, Abflugs- und Landeort, Preis, Anzahl freier Plätze, etc.) werden dabei bei der Einstellung des Angebots vom Piloten vorgegeben.
-
Werden keine besonderen Absprachen getroffen, umfasst das Angebot die Beförderung der ausgewählten Anzahl von Personen ohne Gepäckstücke und sonstige Gegenstände, die über den konkreten Sitzplatz des oder der Mitflieger hinaus Stauraum im Flugzeug in Anspruch nehmen würden oder mit deren Beförderung der Mitflieger aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstands nicht ohne Weiteres rechnen darf, insbesondere wenn es sich um gesetzlich verbotene oder gefährliche Gegenstände (insbesondere Gefahrgut) handelt oder der Gegenstand Pilot, Mitflieger oder das Flugzeug beeinträchtigen könnte. Der Pilot kann davon abweichende, konkretere Angaben im Angebot machen, die Vorrang vor dieser allgemeingültigen Regelung haben.
§ 4 Buchung und Veränderung des Angebotes einer Mitfluggelegenheit
-
Die Annahme des Angebots (nachfolgend als „Buchung“ bezeichnet) erfolgt durch die Betätigung des Buttons „Jetzt zahlen“.
-
Pilot und Mitflieger können den Inhalt des Mitflugvertrages nach Buchung, jedoch vor dem Flug, einvernehmlich ändern oder konkretisieren. Eine etwaige Änderung hat jedoch keinen Einfluss auf die Provision von Aviatefinder. Diese berechnet sich stets nach dem im Mitflugangebot angegebenen Beitrag zu den Flugkosten.
§ 5 Absage von Mitfluggelegenheiten und Nichterscheinen
-
Mitflieger können den Mitflug über die entsprechende Funktion auf der Mitflugplattform absagen. Aviatefinder zahlt die eingezahlten Geldbeträge vollständig zurück, behält aber die Zahlungsanbieternprovision und die Aviatefinder Gebühr ein.
-
Soweit nicht anderweitig vorgesehen, ist die Absage ohne Angabe eines Grundes möglich. Aviatefinder wird die Absage an den Piloten beziehungsweise Mitflieger weiterleiten.
-
Sollte bei einer Reservierung mit Online-Zahlung eine Zahlungsstörung auftreten (z.B. unzureichende Kontodeckung), ermächtigt der Pilot Aviatefinder, der Reservierung in seinem Namen zu widersprechen und die entsprechenden Plätze wieder freizugeben.
-
Wird der Flug nicht gemäß Abs. 1 und 2 vor dem hinterlegten Flugbeginn abgesagt, sind Pilot und Mitflieger verpflichtet, 30 Minuten am vereinbarten Abflugsort aufeinander zu warten.
-
Der Pilot kann ein Mitflugangebot, das noch nicht in Anspruch genommen wurde, jederzeit zurückziehen. Liegen bereits Reservierungen vor, muss ein wichtiger Grund für die Absage angegeben und die Mitflieger unverzüglich informiert werden. Aviatefinder wird die eingezahlten Beträge vollständig zurückzahlen .
-
Im Falle eines Nichterscheinens des Piloten veranlasst Aviatefinder eine vollständige Rückzahlung der eingezahlten Beträge an die Mitflieger. Der Mitflieger hat das Nichterscheinen des Piloten innerhalb von 72 Stunden nach dem vorgesehenen Abflugtermin über die dafür vorgesehene Funktion auf der Plattform anzuzeigen. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Piloten sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Regelung.
§ 6 Vermittlungsprovision
-
Für die Vermittlung einer Mitfluggelegenheit erhält Aviatefinder von den Mitfliegern eine Provision in Form eines Prozentanteils an der im Angebot angegebenen Kostenbeteiligung pro Sitzplatz, mindestens jedoch eine von der Art des Flugs abhängige Mindestprovision.
-
Aviatefinder informiert die registrierten Nutzer über die Höhe der anfallenden Provisionen im Rahmen des Erstellungsvorgangs für die jeweilige Mitfluggelegenheit und im Buchungsvorgang.
§ 7 Zahlungsvorgänge
-
Für die Onlinezahlung der Flugkosten steht dem Mitflieger die Zahlung mit PayPal zur Verfügung. Aviatefinder behält sich vor, weitere Zahlungsmethoden einzuführen oder bestehende abzuschaffen. Die Onlinezahlungsmethoden können je nach Land unterschiedlich sein. In Bezug auf die Zahlungsoptionen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Payment Providers („Zahlungsdiensteanbieter“), die im Rahmen des Bezahlprozesses eingesehen werden können. Aviatefinder stellt insoweit nur die Schnittstelle zu den Angeboten der Zahlungsdiensteanbieter zur Verfügung.
-
Der Zahlungsdiensteanbieter nimmt je nach der ausgewählten Zahlungsart unterschiedliche Aufgaben zur Vorbereitung der Auszahlung der Beträge oder die Auszahlung selbst vor.
-
Aviatefinder zieht die Geldbeträge vom Mitflieger ein und leitet diese nach dem Flug und der Erfassung der Selbstkosten in der Plattform, abzüglich der Provision sowie insbesondere entsprechend den gesetzlichen Regelungen für private Selbstkostenflüge gemäß Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/2012, als Kostenbeteiligung an den Piloten weiter.
-
Ergibt sich zur Wahrung des Selbstkostencharakters die Notwendigkeit zur Rückzahlung eines Teils der Flugkosten gegenüber einzelnen Mitfliegern, so erfolgt diese Rückzahlung durch Ausstellung eines Gutscheins, welcher für alle kostenpflichtigen Leistungen von Aviatefinder verwendet werden kann. Eine Auszahlung des Gutscheinsbetrages ist ausgeschlossen.
§ 8 Ergänzende Pflichten und Rechte
-
Die registrierten Nutzer verpflichten sich, die bei der Registrierung und bei der Nutzung von Aviatefinder angegebenen Daten, insbesondere Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Handynummer und gegebenenfalls Bank- und weitere Kontaktdaten stets aktuell zu halten. Dies beinhaltet die Pflicht, Aviatefinder unverzüglich über Änderungen der Daten zu informieren beziehungsweise diese im Nutzerkonto zu aktualisieren. Weiterhin sind sie verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu tätigen und insbesondere ihre Identität nicht zu verschleiern.
-
Die registrierten Nutzer sind verpflichtet, keinem Dritten den Zugang zum Nutzerbereich des Angebots über ihre Zugangsdaten zu gewähren und nur ein Nutzerkonto ausschließlich in ihrem Namen zu erstellen und zu verwenden. Dritte ohne deren Wissen und Einverständnis auf Aviatefinder zu registrieren ist ebenso wenig gestattet wie die Veröffentlichung von Beiträgen oder Inhalten in deren Namen.
-
Die auf der Mitflugplattform veröffentlichten Informationen dürfen nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Den registrierten Nutzern ist es insbesondere nicht gestattet, in Mitflugangeboten oder in der Kommunikation untereinander auf kommerzielle Angebote anderer Unternehmen hinzuweisen (beispielsweise Werbebotschaften, die als Mitfluggelegenheiten getarnt sind). Die Kontaktaufnahme mit anderen Benutzern (sowohl über das integrierte Messaging-System als auch über E-Mail oder andere Kommunikationsformen) ist einzig zur Vereinbarung von Mitflügen zulässig. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro an Aviatefinder zu zahlen.
-
Alle Nutzer von Aviatefinder sind verpflichtet, bei der Nutzung der Webseite das jeweils geltende Recht zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot der Veröffentlichung beleidigender, unwahrer, gewaltverherrlichender, jugendgefährdender, rassistischer oder pornographischer Inhalte sowie das Verbot der Veröffentlichung von rechtlich geschütztem geistigem Eigentum.
-
Das kommerzielle Anbieten von Mitfluggelegenheiten ist untersagt. Kommerzielle Flüge sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Pilot diese mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet. Auf Aviatefinder dürfen lediglich Flüge nach dem Selbstkostenprinzip gemäß Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/2012 angeboten werden.
-
Piloten und Mitflieger verpflichten sich durch die Registrierung auf Aviatefinder sowie durch das Einstellen eines konkreten Mitflugangebots, die ihnen überlassenen Informationen und Funktionen der Plattform nicht dazu zu nutzen, eine Vermittlung außerhalb des Angebots von Aviatefinder zu erhalten. Aviatefinder behält es sich bei Bekanntwerden derartiger Umgehungsmaßnahmen ausdrücklich vor, gegenüber den Beteiligten Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
-
Mit dem Einstellen von Informationen im Rahmen von Mitfluggelegenheiten räumt der Pilot Aviatefinder ein auf die Verwendung im Zusammenhang mit der Plattform und den Vertragszweck beschränktes, widerrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Informationen ein. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des Vertragszwecks von der Rechteeinräumung die Darstellung der Informationen im Rahmen von Partnerprogrammen und damit auf Angeboten Dritter umfasst ist. Aviatefinder verpflichtet alle Betreiber solcher Partnerprogramme, die Informationen ausschließlich temporär zur Anzeige im Angebot zu nutzen und nicht dauerhaft zu speichern.
-
Jeder Nutzer hat hinsichtlich der von ihm verwendeten Inhalte und Materialien sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt Aviatefinder von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der von ihm eingestellten Inhalte und Materialien oder wegen des Nutzerverhaltens gegenüber Aviatefinder erhoben werden, einschließlich der dadurch verursachten angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 10 Konfliktlösung
-
Sollte es bei der Vereinbarung beziehungsweise der Vermittlung oder der Durchführung von Mitfluggelegenheiten über Aviatefinder oder der Bewertung einzelner Nutzer zu Konflikten kommen, können die Nutzer sich über die zur Verfügung stehenden Kommunikationswege an Aviatefinder wenden. Aviatefinder stellt den Nutzern eine Konfliktbearbeitung zur Verfügung. Dabei entscheidet Aviatefinder Konfliktfälle nach eigenem Ermessen unter Abwägung der Interessen aller beteiligten Nutzer sowie gegebenenfalls beteiligter Dritter und unter Berücksichtigung anerkannter Verhaltensregeln und Erfahrungsgrundsätze. Diese Möglichkeit zur Konfliktlösung hat allerdings keinen rechtsverbindlichen Charakter. Aviatefinder verpflichtet sich überdies nicht dazu, Konfliktfälle in jedem Fall aufzuklären.
-
Sowohl Pilot als auch Mitflieger sind dazu verpflichtet, sich bestmöglich an der Aufklärung eines Konfliktfalles zu beteiligen. Hierzu gehört insbesondere auch, Rückfragen von Aviatefinder innerhalb angemessener Frist wahrheitsgemäß zu beantworten.
§ 11 Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages, Prüfung von Mitflugangeboten und Speicherung von Bewertungen
-
Die Registrierung und der damit entstandene Nutzungsvertrag werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sowohl der Pilot als auch Aviatefinder sind jederzeit berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung ordentlich zu kündigen.
-
Aviatefinder ist ferner berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein Pilot oder Mitflieger durch gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Beiträge auf der Mitflugplattform auffällt, anderweitig gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt oder durch eine Vielzahl negativer Bewertungen (in der Regel 10) auffällt. In geeigneten Fällen wird Aviatefinder vor Kündigung des Nutzungsvertrages eine Ermahnung aussprechen.
-
Unbeschadet einer Möglichkeit zur Kündigung des Nutzungsvertrages behält sich Aviatefinder in den unter Abs. 2 genannten Fällen vor, den Piloten oder Mitflieger, auch mit sofortiger Wirkung, von einem oder mehreren Diensten des Angebots auszuschließen, Piloten oder Mitflieger unter Berücksichtigung aller Aviatefinder bekannten Umstände eine angemessene Bewertung zu vergeben und/oder einen Account lediglich vorübergehend zu deaktivieren.
-
Aviatefinder ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, allerdings unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Betroffenen, hinsichtlich einzelner Mitflugangebote oder sonstigen Veröffentlichungen besondere Maßnahmen zu treffen, soweit diese zur Wahrung der Interessen anderer Nutzer, Aviatefinder oder Dritter erforderlich und angemessen sind. Dazu gehören insbesondere auch die Löschung eines Flugangebots, die Löschung von Nachrichten und die Löschung von Bewertungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt oder droht. Das Recht zur Kündigung nach Abs. 1 und 2 bleibt hiervon unberührt.
-
Vorhandene Flugdaten und Bewertungen werden nach Beendigung des Nutzungsvertrags nur noch in anonymisierter Form von Aviatefinder gespeichert.
§ 12 Gewährleistung/Haftung
-
Aviatefinder gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb beziehungsweise die ununterbrochene Nutzbarkeit oder Erreichbarkeit der Mitflugplattform, da Störungen des Servers oder Schwankungen in der Qualität des Zugangs zur Mitflugplattform technisch nicht auszuschließen sind.
-
Aviatefinder ist als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nicht dazu verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten Informationen seiner Nutzer zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Handlungen hinweisen. Sollte Aviatefinder allerdings positive Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, prüft Aviatefinder den Sachverhalt und entfernt beziehungsweise sperrt die rechtswidrigen Inhalte unverzüglich.
-
Aviatefinder übernimmt keinerlei Gewähr für die Einhaltung aller Bestimmungen des Luftverkehrsrechts, gleich ob national, europäisch oder international. Die Einhaltung der Bestimmungen der einschlägigen Normen obliegt ausschließlich dem Piloten. Aviatefinder übernimmt insofern lediglich eine Haftung dafür, dass der Pilot auf Grundlage der übermittelten Informationen zu den Flugkosten keinen Gewinn erwirtschaftet.
-
Durch die Rolle von Aviatefinder als reiner Vermittler von Mitfluggelegenheiten ist insbesondere jegliche Haftung für Schäden aus der Durchführung des Fluges selbst ausgeschlossen. Die Haftung von Aviatefinder ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Aviatefinder beruhen.
-
Im Übrigen haftet Aviatefinder nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Datenschutzrechtliche Einwilligung
Der Nutzer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten in dem im Folgenden genannten Rahmen über den Vertragszweck hinaus verarbeitet werden:
-
Anzeige von Nutzerdaten: Aviatefinder speichert und veröffentlicht die vom Piloten im Registrierungsprozess oder danach eingegebenen personenbezogenen Daten auch dazu, um bisher nicht registrierte Nutzer sowie nicht eingeloggte Mitflieger über das aktuelle Angebot an Mitfluggelegenheiten zu informieren. Zu diesem Zweck zeigt Aviatefinder die folgenden Daten der Nutzer auch unregistrierten oder nicht eingeloggten Nutzern auf der Mitflugplattform an: Name, Foto, Alter, Heimatflughafen, angebotene Flüge des Nutzers.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen des Kollisionsrechts. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder zum Teil unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
-
Aviatefinder behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser AGB nach dem nachstehenden Verfahren zu ändern, wenn durch Veränderungen, die weder von Aviatefinder veranlasst worden sind, noch von Aviatefinder beeinflusst werden können, das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unerheblichem Maß gestört wird. Solche Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung sowie die Einführung neuer technischer Funktionen. Solche Veränderungen sind insbesondere: Gesetzesänderungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und wesentliche Veränderungen der Marktverhältnisse. Auch die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sowie etwaige Vertragslücken können Aviatefinder zur Veränderung der AGB berechtigen, wenn dies dazu führt, dass Schwierigkeiten bei der Durchführung des Nutzungsvertrages auftreten. Aviatefinder wird die Änderungen der AGB dem Nutzer per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als mit dem Nutzer vereinbart. Auf diese Frist wird der Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB innerhalb von sechs (6) Wochen, bleibt Aviatefinder berechtigt, den Nutzungsvertrag gemäß § 11 zu kündigen.
6) Zusätzliche App-/Plattform-Klauseln (zur Ergänzung der AGB)
§ 15 Zahlungsdienst/PSP-Klarstellung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider, PSP) auf einem separaten Treuhand-/Sammelkonto. Aviatefinder erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des ZAG/der PSD2, verwahrt keine Kundengelder im eigenen Namen und ist nicht Vertragspartner des Zahlungsdienstvertrags.
§ 16 Rückerstattungen
Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg. Ein Gutschein wird nur eingesetzt, wenn der Nutzer dem zustimmt oder eine Auszahlung technisch nicht möglich ist.
§ 17 Digitale Dienste/Moderation (DSA-Konformität)
-
Nutzer können rechtswidrige oder regelwidrige Inhalte über impressum@aviatefinder.com melden (Notice-and-Action). Aviatefinder prüft Meldungen zeitnah, informiert Betroffene über Entscheidungen (inkl. Begründung) und bietet ein internes Beschwerdeverfahren an.
-
Kriterien für Ranking/Sortierung von Angeboten: [z. B. Aktualität, Entfernung, Preis-/Kostenanteil, Bewertungen, Relevanz]. Sonderkennzeichnungen (gesponsert/Partner) werden klar ausgewiesen.
-
Sanktionen bei Verstößen: Verwarnung, Herabstufung, (temporäre) Sperre, Löschung von Inhalten/Accounts; Begründung und Rechtsbehelf werden mitgeteilt.
§ 18 Freiwilliges Flight-Monitoring (Opt-in)
Piloten können freiwillig am Flight-Monitoring teilnehmen. Erfasste Daten: Start-/Landezeit, Route/Positionsereignisse, Flugdauer, Flugzeugmuster. Zweck: Sicherheitsanalyse, Qualitätsverbesserung, Community-Trust. Speicherdauer: 24 Monate[LL8] . Weitergabe nur aggregiert/anonymisiert oder bei gesetzlicher Pflicht/behördlicher Anordnung.
§ 19 Pilotenzusicherungen & Versicherung
Der Pilot bestätigt vor Einstellung eines Angebots: gültige Lizenz & Medical, erforderliche Berechtigungen (z. B. VFR/IFR, Class/Type), Versicherungsschutz mit Passagierbeförderung, Lufttüchtigkeit & Weight/Balance/Performance geprüft; PIC-Entscheidungsgewalt, Beförderung kann jederzeit aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.
§ 20 Verbraucherinformationen / Widerruf / ODR / VSBG
-
Sofern anwendbar, besteht kein Widerrufsrecht bei zeitgebundenen Freizeit-/Beförderungsleistungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Andernfalls gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.
-
EU-ODR-Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ .
-
Aviatefinder ist (nicht) bereit und (nicht) verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 21 App-Berechtigungen & Zustimmungen
Die App nutzt Standort, Push-Mitteilungen und ggf. Speicher-/Kamera-Zugriff ausschließlich zu folgenden Zwecken: Navigation zu Flugplätzen, Statusbenachrichtigungen, Upload von Dokumenten (z. B. Lizenzen), Bild-Upload für Profile. Berechtigungen können in den Geräteeinstellungen jederzeit widerrufen werden. AGB/Datenschutz/Kodizes werden im Onboarding und vor Buchung per Checkbox bestätigt.
§ 22 Kein Reiseveranstalter / keine Pauschalreise
Aviatefinder ist kein Reiseveranstalter; es werden keine Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 angeboten. Aviatefinder vermittelt ausschließlich private Selbstkostenflüge zwischen Nutzern.
§ 23 Minderjährige, Gefahrgut, Gepäck
Beförderung Minderjähriger nur mit Einwilligung bzw. in Begleitung Erziehungsberechtigter. Gefahrgut/illegale Gegenstände sind ausgeschlossen. Gepäck-/Gewichtsgrenzen und Sitzplatzbeschränkungen sind einzuhalten; der Pilot kann Gepäck aus Sicherheitsgründen ablehnen.
§ 24 Verfügbarkeit/Technik & Datenaufbewahrung
Keine Zusage für bestimmte Verfügbarkeiten/SLA; Wartungsfenster sind möglich. Datensicherung gemäß Stand der Technik. Lösch- und Aufbewahrungsfristen: Konto- & Profildaten bis zur Löschung, Transaktions-/Buchungsdaten nach gesetzlichen Fristen, Monitoringdaten gemäß § 18.
§ 25 App-Store-Hinweise
Apple Inc. und Google LLC sind keine Vertragspartner der über Aviatefinder geschlossenen Verträge. Anbieter: Aviatefinder UG (haftungsbeschränkt), Kuhnkestraße 6, 24118 Kiel, Deutschland, impressum@aviatefinder.com, DE458931854-USt-ID. Rechtstexte sind in den Store-Einträgen verlinkt.
7) EASA-Sicherheitscharta – Veröffentlichungspflichten
Es gelten die Dokumente unter folgendem Link:
https://www.aviatefinder.com/safety-trust
8) Stornierung und Auszahlungen (Piloten)
Zusammenfassung zu Stornierung, Erstattung und Zahlungsfreigabe
8.1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Regelungen zu Stornierung, Erstattung und Auszahlung gelten für sämtliche über die Plattform Aviatefinder vermittelten Buchungen zwischen Pilotinnen und Piloten sowie Travellerinnen und Travellern.
8.2 Stornierung durch Traveller vor Flugdurchführung
Storniert ein Traveller eine bestätigte Buchung vor Durchführung des Fluges, erfolgt die Rückerstattung nach folgenden Grundsätzen:
a) Der auf den Piloten entfallende Kostenanteil wird vollständig erstattet.
b) Die von Aviatefinder erhobene Servicegebühr wird vollständig erstattet.
c) Gebühren des eingesetzten Zahlungsdienstleisters, insbesondere Transaktions- oder Zahlungsabwicklungsgebühren, sind von der Erstattung ausgeschlossen, soweit diese Aviatefinder nicht rückvergütet werden.
Die nicht erstattungsfähige Zahlungsdienstleistergebühr beträgt in der Regel ca. 1,0 % bis 2,5 % des jeweiligen Buchungsbetrages.
8.3 Stornierung durch Pilot
Eine Stornierung des Fluges durch den Piloten ist nur nach vorheriger Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Travellern zulässig.
Voraussetzung für eine wirksame Stornierung ist, dass alle Traveller ihre jeweilige Buchung zuvor storniert oder der Stornierung ausdrücklich zugestimmt haben.
Unberührt bleibt das Recht des Piloten, einen Flug aus Sicherheitsgründen, insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, technischer Mängel oder behördlicher Vorgaben, abzusagen.
8.4 Bestätigung nach Flugdurchführung
Nach erfolgreicher Durchführung des Fluges sind sowohl Pilot als auch Traveller verpflichtet, den Flug in der App durch Auswahl der Funktion „Flug bestätigen“ zu bestätigen.
Die Auszahlung an den Piloten wird erst eingeleitet, nachdem beide Parteien die Durchführung des Fluges bestätigt haben.
8.5 Abweichende Bestätigungen und Streitfälle
Kommt es zu einer abweichenden oder ausbleibenden Bestätigung, behält sich Aviatefinder das Recht vor, einen Klärungs- und Schlichtungsprozess einzuleiten.
Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
a) der Pilot bestätigt den Flug, der Traveller bestätigt nicht,
b) der Pilot bestätigt den Flug, der Traveller meldet ein Problem oder lehnt die Bestätigung ab,
c) der Traveller bestätigt den Flug, der Pilot bestätigt nicht.
In diesen Fällen ist Aviatefinder berechtigt, beide Parteien zur Sachverhaltsaufklärung zu kontaktieren und Nachweise anzufordern.
Bis zum Abschluss der Prüfung bleibt die Auszahlung ausgesetzt.
8.6 Auszahlung an Piloten
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über den von Aviatefinder eingesetzten Zahlungsdienstleister, derzeit Stripe.
Voraussetzungen für die Auszahlung sind:
a) beidseitige Bestätigung des Fluges,
b) kein offener Streit- oder Problemfall,
c) ein vollständig und verifiziert hinterlegtes Auszahlungskonto.
Nach erfolgreicher Freigabe wird der Betrag dem Wallet des Piloten gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Bankarbeitstagen.
Die anschließende Auszahlung auf das hinterlegte Bankkonto erfolgt per SEPA-Überweisung und dauert in der Regel weitere 2 Bankarbeitstage.
8.7 Wallet und Verfügbarkeit
Ein im Wallet angezeigter Betrag gilt erst dann als auszahlbar, wenn dieser vom Zahlungsdienstleister endgültig freigegeben wurde.
Die bloße Anzeige im Wallet begründet keinen sofortigen Auszahlungsanspruch.
Teil- und Vollauszahlungen sind jederzeit aus dem verfügbaren Guthaben möglich.
8.8 Verzögerungen durch Zahlungsdienstleister und Banken
Aviatefinder hat keinen unmittelbaren Einfluss auf Bearbeitungszeiten, Haltefristen oder Verzögerungen, die durch Zahlungsdienstleister, Kreditinstitute oder sonstige Dritte verursacht werden.
Für hieraus resultierende Verzögerungen übernimmt Aviatefinder keine Haftung.
8.9 Problemfälle und verbindliche Entscheidung
Wird durch eine Partei die Funktion „Problem melden“ genutzt, wird die Auszahlung bis zur abschließenden Klärung pausiert.
Aviatefinder ist berechtigt, nach Prüfung des Einzelfalls insbesondere folgende Maßnahmen zu treffen:
a) vollständige Auszahlung an den Piloten,
b) Teil- oder Vollerstattung an den Traveller,
c) sonstige sachgerechte plattformseitige Lösung.
Die nach Prüfung getroffene Entscheidung von Aviatefinder ist für die Parteien verbindlich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
8.10 Speicherung von Zahlungsdaten
Bank- und Zahlungsdaten werden ausschließlich durch den eingesetzten Zahlungsdienstleister verarbeitet und gespeichert.
Aviatefinder speichert keine vollständigen Bankkontodaten oder Zahlungsinformationen der Nutzer.
8) Impressum
Aviatefinder UG (haftungsbeschränkt)
Kuhnkestraße 6, 24118 Kiel, Deutschland,
impressum@aviatefinder.com
Telefon: +49 176 55916729
Handelsregister: Amtsgericht Kiel HRB 28633 · USt-IdNr.: XX
Vertretung: Lukas Lehmann-Geschäftsführer
Stand: 09.04.2026

Wichtige Sicherheitsrichtlinien & Dokumente
Hier finden Sie die offiziellen Sicherheitsrichtlinien für Piloten und Passagiere. Diese Dokumente enthalten alle wichtigen Informationen zu Verhaltensregeln, Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorgaben für sichere Flüge mit Aviatefinder.
Aviatefinder verpflichtet sich zur Einhaltung der EASA-Sicherheitscharta für nichtkommerzielle Flüge.

